Einen entsprechenden Antrag hatte der Kontrollausschuss gestellt, nachdem es beim Pokalspiel beim deutschen Meister Borussia Dortmund am 25. Oktober zu heftigen Ausschreitungen von Dynamo-Hooligans gekommen war. Geleitet wird die Verhandlung in der DFB-Zentrale in Frankfurt/Main vom Sportgerichts-Vorsitzenden Hans E. Lorenz.
Der Kontrollausschuss hatte in seinen Strafanträgen einen Ausschluss des sächsischen Zweitligisten für die neue Saison 2012/2013 und eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro für den deutschen Meister aus Dortmund gefordert. Beide Vereine haben im Vorfeld der Verhandlung den Strafanträgen nicht zugestimmt.
Dresdner Rowdys hatten rund um das Spiel randaliert und zwei Polizisten verletzt. 15 Personen wurden festgenommen. Dynamo stand wegen diverser Vorfälle in der Vergangenheit schon länger unter genauer Beobachtung durch den DFB. Nach den Ausschreitungen beim Relegationsspiel in Osnabrück am 24. Mai 2011 hatte der Kontrollausschuss bereits härtere Sanktionen angekündigt, sollte es erneut zu Randale durch die Problemfans kommen. Dynamo hatte bereits vor dem Strafantrag des Kontrollausschusses angekündigt, auf das Gästekontingent beim Auswärtsspiel beim FC St. Pauli zu verzichten.