Wegen ihres zur WM 2006 erschienenen sogenannten WM-Planers sprach das Berliner Landgericht NPD-Chef Udo Voigt, Pressesprecher Klaus Beier und NPD-Vize Frank Christian Schwerdt der gemeinschaftlichen Beleidigung in Tateinheit mit Volksverhetzung schuldig. Voigt und Beier erhielten siebenmonatige Bewährungsstrafen, für Schwerdt verhängte das Gericht eine zehnmonatige Bewährungsstrafe. Alle drei Angeklagten müssen zudem je 2000 Euro an UNICEF Berlin zahlen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Die Angeklagten kündigten allerdings an, in Revision vor dem Landgericht gehen zu wollen.
Im Fall des überarbeiteten WM-Planers auf dem nur noch Pictogramme zu sehen waren, wurden die NPD-Funktionäre freigesprochen. Richterin Monika Pelcz sah es als erwiesen an, dass mit dem Bild auf der ersten Version des WM-Planers Patrick Owomoyela gemeint sei. "Mag man die Hautfarbe auch nicht genau erkennen, ist es doch eine Anspielung auf Owomoyela", sagte Pelcz. Der WM-Planer stelle einen farbigen Spieler an den Pranger und verlange in Verbindung mit dem Slogen "Weiß - nicht nur eine Trikotfarbe" überdies nach weißen Nationalspielern. "Diese Darstellung hat einen besonders herabwürdigenden Charakter. Wenn das keine rassistische Darstellung sein soll, dann weiß ich nicht, was sonst."
Anwalt Christian Schertz, der Owomoyela und DFB als Nebenkläger vertreten hatte, zeigte sich "hochzufrieden" mit dem Urteil: "Die Gesamtanmutung auf dem Flyer war ganz klar eine rassistische Darstellung. Wir sind hochzufrieden, dass das Gericht nicht nur Geldstrafen, sondern auch Freiheitsstrafen verhängt hat." Man werde auch bei einer Revisionsverhandlung wieder als Nebenkläger auftreten.
Owomoyela hatte am ersten von vier Prozesstagen vor einem Monat ausgesagt, er habe sich durch den WM-Planer "beleidigt, beschämt und angegriffen" gefühlt. Auf dem Heft war die Rückansicht eines Fußballers im Nationaltrikot samt fremdenfeindlicher Parole zu sehen. Dabei soll es sich um Owomoyelas Trikotnummer 25 gehandelt haben. "Den Teil der Nummer, den man auf dem Trikot nicht erkennen kann, konnte ich auf der Hose sehen. Ich habe mich sofort angesprochen gefühlt", meinte Owomoyela.
Mit ihrem Urteil blieb die Richterin unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die je ein Jahr auf Bewährung plus 3000 Euro Strafe als Bewährungsauflage gefordert hatte, während die Anwälte Freisprüche verlangten. "Das Urteil ist absurd und eine Farce. Wir wurden für etwas verurteilt, was wir nicht getan haben, da Herr Owomoyela auf dem Flyer nicht abgebildet wurde", sagte der NPD-Vorsitzende Udo Voigt. Beyer hatte bereits vorher erklärt: "Wenn es sein muss, ziehen wir bis nach Karlsruhe."