Vor Gericht erlitt Borussia Dortmund eine Niederlage. Der Bundesligist muss einem 18-Jährigen, der sich im Westfalenstadion an einem Innenraumtor den Daumen gequetscht hat, 9000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das entschied die 3. Zivilkammer des Landgerichtes Dortmund und verwies auf ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht, für die der BVB als Ausrichter verantwortlich ist.
Der Vorfall hatte sich im Mai 2002 nach dem Spiel gegen Werder Bremen ereignet, als zahlreiche Fans in den Innenraum stürmten, um die deutsche Meisterschaft des BVB zu feiern. Ein Gutachter hatte festgestellt, dass dabei ein fehlerhaft konstruiertes Einlasstor nachgegeben habe.
Neben dem Schmerzensgeld muss der Klub, der sich lange gegen die Forderungen des jungen Mannes gewehrt hatte, auch für sämtliche Folgekosten aufkommen. Der 18-Jährige hatte über einen Monat lang stationär behandelt werden müssen, sein rechter Daumen wird verkrüppelt bleiben.