Investor Lars Windhorst will nach dem jüngsten Eklat seine Zusammenarbeit mit Hertha BSC beenden und bietet dem Hauptstadtverein den Rückkauf der für 374 Millionen Euro erworbenen Anteile an. In einer Erklärung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, erklärte Windhorst, dass der aktuelle Präsident Kay Bernstein „erkennbar an einer vertrauensvollen und seriösen Zusammenarbeit nicht interessiert“ sei. Es gebe keine Basis und keine Perspektive mehr.
Bernstein hatte am Mittwoch seinen 101. Tag im Amt des Präsidenten bei Hertha BSC. Der ehemalige Ultra hatte die Wahl nach dem Rücktritt von Werner Gegenbauer überraschend gewonnen. Den langjährigen Chef wollte Windhorst aus dem Amt haben, daran hatte der 2019 mit seiner Tennor-Gruppe bei Hertha eingestiegene Investor keinen Zweifel gelassen. Medienberichte, wonach Windhorst dazu über eine isrealische Agentur eine Kampagne gegen Gegenbauer veranlasst haben soll, wies Windhorst indes als Unsinn von sich.
„Statt gemeinsam mit uns an der Aufklärung zu arbeiten, hat Präsident Bernstein entschieden, sich ohne Prüfung der Beweislage den Vorverurteilungen anzuschließen“, schilderte Windhorst das Vorgehen der neuen Vereinsführung aus seiner Sicht. Der Präsident habe in einem Gespräch mit ihnen als Ziel seiner Aktivitäten „den Break mit Tennor“ genannt.
Unter diesen Voraussetzungen sei eine weitere Zusammenarbeit zum Wohle von Hertha BSC ausgeschlossen, wirtschaftliche und sportliche Ziele seien so nicht zu erreichen, „und damit ist die wesentliche Grundlage unseres Engagements für Hertha BSC zerstört“. Deshalb werde er das Engagement bei Hertha beenden und dem Club offiziell anbieten, „unsere Mehrheits-Anteile in Höhe von 64,7 % zum damaligen Kaufpreis zurückzukaufen“.
Wie der „Spiegel“ berichtete, will das Präsidium von Hertha am Mittwochabend über einen Antrag auf einen Vereinsausschluss von Windhorst entscheiden. Der Club verwies darauf, dass man sich generell nicht vorab zu Inhalten der turnusmäßigen Sitzungen äußere. Zudem werde man der Untersuchung der Spionage-Affäre durch eine Kanzlei nicht vorgreifen. Über einen Ausschluss von Windhorst aus dem Verein würde im Falle eines Antrags des Präsidiums das Vereinsgericht der Berliner entscheiden. Am Status von Tennor als Anteilseigner würde ein Ausschluss nichts ändern.