Das teilte die DFL am Mittwoch mit. Kind sei es damit nach den Verbandsregeln nicht möglich, die Mehrheit der Anteile an der "Hannover 96 Management GmbH" zu übernehmen.
Das Gremium hatte sich in den vergangenen Monaten eingehend mit der Thematik befasst. In der abschließenden Bewertung kam das DFL-Präsidium zu dem Ergebnis, dass das Kriterium der "erheblichen Förderung" als Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme von der 50+1-Regel nicht erfüllt ist. Für Hannover 96 besteht nach dem Beschluss die Möglichkeit zur Anrufung des Ständigen Schiedsgerichts der Lizenzligen.