Im vorigen Jahr hatten die Rostocker bereits erfolgreich die wegen so genannter "Flitzerfälle" auferlegte Geldstrafe des DFB an die Störenfriede weitergereicht, die auf das Spielfeld gelaufen waren. Das Oberlandesgericht Rostock hatte in zweiter Instanz die Entscheidung des Landgerichts bestätigt. Im Gegensatz zu diesen beiden Fällen hatte es sich bei dem Vorgang in Karslruhe nicht um Zwischenfälle bei Hansa-Heimspielen, sondern bei einem Auswärtsspiel gehandelt. Dennoch erkannte das Gericht dem Verein den Anspruch auf Schadensersatz zu. Damit könnte es in Zukunft weitere Klagen gegen Randalierer auch bei Auswärtsspielen geben.
Hansa Rostock bekommt Schadensersatz von Fan
1000 Euro und Freiheitsstrafe auf Bewährung
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