Streit hatte Atouba beim 2:1 der Eintracht gegen den HSV bei einem Zweikampf in die Genitalien gegriffen, woraufhin sich dieser mit einem Ellenbogenschlag revanchierte. Beide Akteure sind als Beschuldigte angeklagt und gleichzeitig in der Rolle des Zeugen. Zur Klärung des Sachverhalts wurde die mündliche Verhandlung anberaumt.
Im Gegensatz zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens gegen den Bremer Naldo am Montag hat Schiedsrichter Manuel Gräfe (Berlin) bei der Befragung durch den Kontrollausschuss mitgeteilt, dass er die im Fernsehen sichtbaren Handlungen der beiden Spieler Streit und Atouba nicht gesehen habe. Deshalb ist nach DFB-Rechtsprechung eine Anklage wegen krass sportwidrigen Verhaltens zulässig.