"Ein absichtlicher Tritt mit dem Stollen auf einen am Boden liegenden Gegner ohne Kampf um den Ball ist grundsätzlich krass sportwidrig. Da Guy Demel seinen Gegenspieler nicht verletzt und dieser nur kurzfristig leichtere Schmerzen verspürt hat, liegt allerdings ein leichterer Fall einer Tätlichkeit vor, der nicht mit mindestens sechs Spielen, sondern nur mit mindestens drei Spielen Sperre zu ahnden ist. Angesichts von drei Vorverurteilungen wegen Tätlichkeiten in den letzten fünf Jahren war die Sperre um ein Spiel zu erhöhen", begründete Dr. Rainer Koch das Urteil.
Demel für vier Spiele gesperrt
Nach Tätlichkeit gegen Bechmann
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