Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ahndete damit am Montag das Fehlverhalten der VfL-Fans, die vor der Partie am 1. März Leuchtraketen abgefeuert hatten. Dabei war eine Person getroffen worden. "Ein derart hohes Strafmaß wurde bislang noch nie gegen den VfL Wolfsburg verhängt", erklärte VfL-Geschäftsführer Thomas Röttgermann.
40 000 Euro kann der Fußball-Bundesligist für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zudem verhängte das Sportgericht eine Bewährungsfrist bis zum 30. Juni 2017. "Wir konnten dem DFB schlüssig darlegen, dass es eine so krasse Verfehlung einer Minderheit von Fans bis dato nicht gegeben hatte und zukünftig auch nicht mehr geben soll", betonte Röttgermann.
Sollte es in diesem Zeitraum zu einem weiteren schwerwiegenden Vorfall kommen, wird das rechtskräftige Urteil bei der folgenden Heimpartie der Wolfsburger vollstreckt. Die Blöcke 5 und 7 sowie die zur sogenannten "Singing Area" gehörenden Bereiche der Blöcke 6 und 8 müssten dann geschlossen bleiben. Zudem dürften dort auch keine Banner, Plakate oder Transparente aufgehängt werden.