Schalke 04 beschäftigt über 30 Fahrer in seiner Nachwuchsabteilung. In zwölf Kleinbussen und fünf Caddys bringen die Fahrer hunderte königsblaue Talente von der U9 bis zur U19 aus der "Knappenschmiede" teils morgens schon von der Wohnung zur Schule und vor allem später zum Trainingsplatz auf dem Vereinsgelände in Gelsenkirchen-Erle. Rüdiger B. war einer von ihnen, doch im Mai dieses Jahres hatte der Verein dem 44-Jährigen fristlos gekündigt.
Schalke warf Rüdiger B. vor, das vom Klub zur Verfügung gestellte Fahrzeug an mindestens elf Tagen auch privat genutzt zu haben. Das ergaben die Aufzeichnungen des im Wagen eingebauten GPS-Geräts. Ob eine derartige Überwachung durch den Arbeitgeber überhaupt rechtmäßig ist, muss an anderer Stelle geprüft werden. Die Dauerkontrolle des Fahrers durch Schalke 04 war nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlung vor Gericht.
Rüdiger B. klagte nun vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen erfolgreich gegen seinen fristlosen Rausschmiss durch Schalke 04, da es vorher wohl keine Abmahnung durch den Klub gegeben habe. Diese muss jeder Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer normalerweise erteilen, bevor er ihn dann auch vor die Tür setzen kann.
Dass Rüdiger B. in Zukunft weiter die jungen Schalker Kicker durch die Gegend fahren werde, ist dennoch unwahrscheinlich, da das Dienstverhältnis zwischen Angestelltem und Arbeitgeber schon vorher belastet gewesen und Rüdiger B. zum Leiter der Schalker Fahrbereitschaft keinen guten Draht gehabt haben soll.
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