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Wiederholung der letzten 20 Minuten?

Phantom-Tor: Wiederholung der letzten 20 Minuten?
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Für Rudi Völler kommt eine komplette Wiederholung des Spiels bei 1899 Hoffenheim, das durch das Phantom-Tor von Stefan Kießling mit 2:1 gewonnen wurde, nicht infrage.

"Wenn eine Spiel-Wiederholung, dann ab der Szene, also ab der 70. Minute. So macht man es in Italien oder Spanien ja auch", sagte der 53-Jährige, der darauf hinwies, dass zuvor 69 Minuten das Spiel in völlig regulären Bahnen verlaufen sei und Bayer immerhin 1:0 geführt habe.

"Beim Stande von 1:0 für Leverkusen geht es mit einem Abstoß für Hoffenheim weiter. Das habe ich Wolfgang Niersbach (DFB-Präsident, d.Red.) auch in einem Telefongespräch so verdeutlicht", sagte der Weltmeister von 1990 der Bild am Sonntag: "Das ist die sauberste Lösung. Auch für diesen Fall."

Völler kritisierte gleichzeitig die Hoffenheimer, dass sie ein kaputtes Tornetz benutzt hatten, durch das der Ball beim Kießling-Kopfball von der äußeren Seite ins Tor gerutscht war: "Dietmar Hopp hat soviel Geld für solch ein schönes Stadion ausgegeben, da sollten doch noch ein paar Euro für gute Tornetze übrig sein."

Urteil erst Ende Oktober

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes wird sich schon ab Montag mit dem Phantom-Tor beschäftigen, ein Urteil wird aber erst Ende Oktober erwartet. Grund dafür ist laut DFL-Geschäftsführer Andreas Rettig der anstehende DFB-Bundestag am Donnerstag und Freitag (24./25. Oktober) in Nürnberg, bei dem es zu personellen Änderungen beim Sportgericht und beim Bundesgericht (Berufungsinstanz) kommen könnte.

Zunächst wird das Sportgericht unter dem Vorsitz von Hans E. Lorenz den Protest der Hoffenheimer gegen die Wertung des Punktspiels vom Freitagabend gegen Leverkusen (1:2) unter die Lupe nehmen. Dann werden die Stellungnahmen von Schiedsrichter Felix Brych (München), Bayer Leverkusen und dem Kontrollausschuss erwartet. Im Anschluss soll eine mündliche Verhandlung terminiert werden.

Ob es zu einem Wiederholungsspiel oder einer Teil-Wiederholung - wie von Völler gefordert - kommen wird oder die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters gilt, wird sich während der Verhandlung erweisen müssen. Der Weltverband FIFA ist schon immer ein klarer Verfechter des Prinzips der Tatsachenentscheidung, die für alle Situationen auf dem Platz gilt. Von diesem Prinzip kann nur abgewichen werden, wenn dem Schiedsrichter ein Regelverstoß nachgewiesen werden kann. Genau darum wird es bei der Verhandlung gehen.

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