Das Urteil, dass der DFB wegen diverser Ausschreitungen der Hertha-Fans beim Zweitligaspiel am 2. März bei Dynamo Dresden gegen den Aufsteiger verhängt hatte, ist damit rechtskräftig.
Wie das DFB-Sportgericht mitgeteilt hatte, seien schon während des Einlaufens im Berliner Block "erhebliche Mengen Rauchpulver sowie mehrere Bengalische Feuer" gezündet worden. Bei einem Eckball wurden Feuerzeuge und Papierkugeln in Richtung eines Dresdener Spielers geworfen. Als ein Dynamo-Spieler und ein Schiedsrichter-Assistent mit Feuerzeugen, Papier- und Kassenrollen sowie einer Klebebandrolle beworfen wurden, unterbrach Schiedsrichter Michael Weiner (Ottenstein) die Partie für eine Minute.