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BVB: OLG entscheidet
Kein Geld für Ex-Berater von Weidenfeller

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BVB: Klub siegt vor dem Oberlandesgericht Hamm
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Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Borussia Dortmund dem ehemaligen Berater von Torhüter Roman Weidenfeller kein Honorar zahlen muss.

Weidenfeller hatte seinen Berater während der Vertragsverhandlungen gewechselt. Damit bestätigten die Richter am OLG die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Dortmund.

Mit dem Berater, der ein Maklerhonorar in Höhe von zehn Prozent des mit Weidenfeller vereinbarten Jahresbruttogehaltes forderte, sei durch die bloße Kontaktaufnahme seitens des BVB und der Beteiligung an den ersten Vertragsgesprächen kein Maklervertrag zustande gekommen, heißt es in der Pressemitteilung des OLG.

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