Der Bundesliga-Aufsteiger hofft, am 1. September (18.30 Uhr/Sky und Liga total!) gegen den rheinischen Rivalen Borussia Mönchengladbach kein Geisterspiel austragen zu müssen.
Denn: Zweitliga-Absteiger Karlsruher SC trug am vergangenen Samstag sein Heimspiel in der 3. Liga gegen den Halleschen FC im Wildparkstadion aus, obwohl eigentlich die Begegnung ein "Geisterspiel" unter Ausschluss der Zuschauer sein sollte. Stattdessen waren 13.735 Besucher zu dem Spiel gekommen, denn das am 9. Juli ergangene Urteil gegen den KSC hatte noch keine Rechtskraft.
"Wir vertrauen der DFB-Gerichtsbarkeit"
Denn die juristischen Mühlen mahlen manchmal langsamer als gedacht. Erst am Montag wurde der Termin vor dem DFB-Bundesgericht im Fall Karlsruhe (2. August) angesetzt. Erst im Heimspiel gegen den VfL Osnabrück (8. August) könnte jetzt das "Geisterspiel" im Wildpark zum Tragen kommen. Dies macht der Fortuna Mut.
Zunächst verhandelt am 10. August (ab 13.00 Uhr) das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in der Frankfurter DFB-Zentrale in einer mündlichen Verhandlung den Fall Düsseldorf. Die nächste Instanz wäre das DFB-Bundesgericht. Der Bundesliga-Aufsteiger war aufgrund der Vorkommnisse im Relegationsrückspiel am 15. Mai gegen Hertha BSC zu einem "Geisterspiel" im ersten Saison-Heimspiel nach 15-jähriger Erstiga-Abstinenz verurteilt worden. Die Strafe hatte zu heftigen Protesten vonseiten der Fortuna geführt.
"Wir vertrauen der DFB-Gerichtsbarkeit. Wir werden unsere Argumente sachlich vortragen. Dann sehen wir weiter", sagte Fortuna-Präsident Peter Frymuth dem Express. Zuvor hatte er bereits erklärt: "Wir sind der Überzeugung, dass das Strafmaß, das angesetzt wurde, über dem Vertretbaren liegt." Die Rheinländer hoffen nun analog zu Karlsruhe ebenfalls auf den Faktor Zeit. Sollte das Sportgericht das Urteil bestätigen, könnten die Düsseldorfer das DFB-Bundesgericht anrufen. Bis dieses zusammentritt, könnte es dauern. Sind es wie im Fall Karlsruhe mehr als drei Wochen, könnte das rheinische Derby Fortuna-Gladbach ohne Zuschauerbeschränkungen stattfinden.
Geleitet wird die Verhandlung vom DFB-Sportgerichtsvorsitzenden Hans E. Lorenz. Das DFB-Sportgericht hatte den Traditionsklub aus der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt im Einzelrichter-Verfahren wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger, zweimal in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst, mit einem Geisterspiel bestraft. Außerdem muss der Klub 100.000 Euro Geldstafe zahlen. Der Klub hatte fristgerecht Einspruch eingelegt.
In der Nachspielzeit des Relegations-Rückspiels in Düsseldorf gegen Hertha waren Hunderte von Düsseldorfer Zuschauern vor Abpfiff auf das Spielfeld gestürmt, sodass Schiedsrichter Wolfgang Stark (Ergolding) die Partie für gut zwanzig Minuten unterbrechen musste, ehe er das Spiel noch einmal für rund 90 Sekunden fortsetzte. Die Unterbrechung nahm Hertha BSC zum Anlass, Einspruch gegen die Spielwertung einzulegen, die Berliner scheiterten aber vor dem Sportgericht und in zweiter Instanz auch vor dem Bundesgericht des DFB.
Auch nach dem Schlusspfiff gab es ein ähnliches Bild, wobei im Düsseldorfer Zuschauerbereich zahlreiche Feuerwerskörper gezündet wurden. Wegen Pyrotechnik im Düsseldorfer und im Berliner Block, die teilweise auch auf das Spielfeld geworfen wurde, hatte der Unparteiische die Begegnung bereits in der 60. und in der 87. Minute für mehrere Minuten unterbrechen müssen.
Vorkommnisse gab es laut DFB-Angaben aber auch noch bei anderen Spielen der Fortuna. So zündeten Düsseldorfer Zuschauer auch im Relegations-Hinspiel in Berlin am 10. Mai sowie in den Zweitliga-Spielen bei der SpVgg Greuther Fürth am 29. April und gegen den MSV Duisburg am 6. Mai pyrotechnische Gegenstände.
Gegen Duisburg stürmten nach Schlusspfiff zudem Anhänger des Heimvereins in den Innenraum. Ferner wurde beim Zweitliga-Heimspiel gegen den FC St. Pauli am 2. April ein gefüllter Plastikbecher aus dem Düsseldorfer Zuschauerbereich in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen.