Hertha BSC Berlin ist nach den erschütternden Jagdszenen im Bundesliga-Spiel gegen den 1. FC Nürnberg (1:2) mit einem blauen Auge davongekommen. Das Tabellenschlusslicht muss sein Heimspiel gegen den VfB Stuttgart am 10. April unter einem Teil-Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und außerdem 50.000 Euro an das Fanprojekt der Landessportjugend Berlin zahlen.
Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Mittwoch. Im schlimmsten Fall hätten auch "Geisterspiele" sowie Platzsperren gedroht. Hertha BSC Berlin hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Im Heimspiel gegen Stuttgart darf der Klub maximal 25.000 Karten an die eigenen Anhänger verkaufen. Die Ostkurve, wo sich die Hertha-Ultras aufhalten, muss dabei frei von Zuschauern bleiben. Das Kartenkontingent für den Gastverein bleibt unberührt.
Hertha war mit einer vierköpfigen Delegation zur Anhörung in die DFB-Zentrale nach Frankfurt am Main gereist und hatte sich dort für das Verhalten der Chaoten verantwortet.
Nach der Berliner Niederlage im Kellerduell am 13. März waren etwa 100 bis 150 Hertha-Anhänger in den Innenraum des Stadions gestürmt und hatten dort mit Stangen auf Werbebanden und die Trainerbänke eingeschlagen. Insgesamt war es bei den Ausschreitungen zu 30 Festnahmen gekommen. Verletzte hatte es nicht gegeben. Hertha hat bereits 23 Randalierer mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt. Alle identifizierten Personen müssen zudem mit einer Anzeige wegen Land- und Hausfriedensbruchs oder Sachbeschädigung rechnen.
Das DFB-Sportgericht hatte am Montag und Dienstag mit den Urteilen gegen die Bundesligisten Nürnberg und den 1. FC Köln neue Wege bestritten. So erhalten die Club-Fans wegen des schwerwiegenden Zwischenfalls im Gastspiel beim VfL Bochum am 27. Februar für die kommenden beiden Auswärtsspiele keine Eintrittskarten für Stehplätze. Die Anhänger des 1. FC Köln sind vom Auswärtsspiel bei 1899 Hoffenheim am 10. April komplett ausgeschlossen. Es war das erste Mal in der Bundesliga-Geschichte, dass eine derartige Strafe ausgesprochen wurde.