Somit muss die erste Bundesligapartie der neuen Saison gegen den FC Schalke 04 am 27. August 2016 (15.30 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit ausgetragen werden. Zudem muss der Verein eine Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro zahlen.
Von der Blocksperre betroffen ist der Block 40 mitten in der Nordwestkurve, der der aktiven Fanszene normalerweise als Standort dient. Für den Bundesligaauftakt müssen sich die dort beheimateten Fans also einen neuen Platz suchen. Bei der letzten Blocksperre gegen den VfB Stuttgart wählten sie dafür den durchaus brisanten Standort unmittelbar neben dem Gästeblock.
Darüber hinaus sprach das Sportgericht einen weiteren Zuschauer-Teilausschuss auf Bewährung aus. Dieser wird nur vollzogen, wenn es innerhalb der Bewährungszeit bis zum 31. Mai 2017 zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Zudem muss Eintracht Frankfurt eine Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro zu entrichten, wovon 30.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwandt werden können.
Geahndet wurde mit dem Urteil Zuschauerfehlverhalten in insgesamt sechs Bundesliga- beziehungsweise Relegationsspielen zwischen dem 13. Februar und dem 23. Mai 2016. Dazu zählen insbesondere der Einsatz von Pyrotechnik aber auch Aktionen, die sich nach der letzten DFB-Strafe explizit gegen den Verband richteten. Von einer Verlängerung des Verbots von Blockfahnen oder Choreographien sah das hingegen Sportgericht ab. Dieses Verbot hatten Eintracht-Fans in der abgelaufenen Rückrunde ohnehin wiederholt umgangen.
Axel Hellmann, Vorstandsmitglied der Eintracht Frankfurt Fußball AG, sieht in dem Urteil einen deutlichen Fingerzeig: „Wir haben dem Sportgericht überzeugend dargelegt, warum wir Kollektivstrafen – gerade bei einem Klub wie Eintracht Frankfurt – für das falsche Sanktionsmittel halten. Dennoch muss allen bewusst sein, dass wir das Urteil auch als klare Mahnung zu verstehen haben, dass gerade mit Blick auf das Abbrennen von Pyrotechnik das Ende der Fahnenstange erreicht ist und wir unter besonderer Beobachtung stehen.“
Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung in Frankfurt leitete, sagte zur Urteilsbegründung: „Insbesondere die Vorfälle in den beiden Relegationsspielen um den Bundesliga-Verbleib verlangten eine konsequente Ahndung, die sich im Widerruf der Bewährung niedergeschlagen hat. Andererseits waren dem Verein die intensiven Anstrengungen in der Auseinandersetzung mit den eigenen Fans zugute zu halten, zum Beispiel die Einrichtung eines Vereinsgerichts. Die erneute Bewährung bietet dem Klub und seinen Anhängern Chance und Motivation auf eine beanstandungsfreie neue Saison.“
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.