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Nach Pyro-Aktion
Freispruch für Osnabrück-Ultra

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Pyro, VfL Osnabrück, Bengalo
Pyro, VfL Osnabrück, Bengalo Foto: firo
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Vor dem Landgericht Münster ist ein Verfahren gegen einen Ultra des VfL Osnabrück eingestellt worden, der eine Pyro-Aktion koordiniert haben soll.

Im Derby bei Preußen Münster hatten Anhänger der Gäste im März 2014 zahlreiche Bengalos abgebrannt. Ein 25-jähriger Ultra, der die Aktion koordiniert haben soll, wurde nun freigesprochen, berichten die Westfälischen Nachrichten. Der Argumentation des Gerichts zufolge hat er nicht gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen und auch der Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung ist nicht beweisbar.

Der Grund: Die Mehrzahl der Fackeln wurde legal beschafft und wie ein Experte der Bundesanstalt für Materialforschung vor Gericht bestätigte, gibt es keine Hinweise darauf, dass der Rauch gesundheitsgefährdend war. Grundsätzlich ist es legal, wenn eine Person, die älter als 18 Jahre alt ist, im Freien solche eigentlich für die Seenotrettung gedachte Fackeln abbrennt.

Das Abbrennen von Pyrotechnik in einem Stadion ist darüber hinaus natürlich nicht legal. Diese Thematik war aber nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens.

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