Der MSV hat gemeinsam mit dem Fanprojekt und der Ultra-Gruppierung PGDU ein Projekt „Bewährungsmodell für Stadionverbotler“ entwickelt.
„Im hier entwickelten Modell“, sagt Michael Meier, beim MSV als Sicherheitsbeauftragter für das Aussprechen von Stadionverboten zuständig, „soll es Fans möglich sein, sich nach Verbüßung der Hälfte der Zeit des Stadionverbotes in der restlichen Zeit bis zum Ablauf zu bewähren. Das geschieht in Anlehnung an die gültige Handhabung im Strafrecht.“
Sozialstunden oder andere Auflagen möglich Christian Ellmann,der MSV-Fanbeauftragte, ergänzt: „Dabei achten wir bewusst darauf, dass nicht prinzipiell jeder Fan mit Stadionverbot grundsätzlich ein Recht auf Bewährung hat.“ Am Ende wird das „Gremium Bewährungsmodell“ die Entscheidung treffen. Die betroffenen Fans müssen im Rahmen dieses Modells eine bestimmte Anzahl an Arbeitsstunden bei einer sozialen Einrichtung oder beim MSV leisten. „Hierbei ist eine Mindestanzahl an zu leistender Stunden sozialer Tätigkeiten fest vorgesehen, ebenso sind weitere Auflagen möglich“, erläutert Rebecca Ellmann vom Fanprojekt.