Gutsherr Zuletzt aktiv: 10. Februar 2025 - 16:14 Mitglied seit: 5. Februar 2023 Wohnort: Stallupönen
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Wuppertaler SV: WSV legt Einspruch gegen Wertung des Uerdingen-Spiels ein
[quote=Rumpelheinz][b]cui bono?[/b][/quote] Gummert & Konsorten, wem sonst?
Wuppertaler SV: WSV legt Einspruch gegen Wertung des Uerdingen-Spiels ein
[quote=Seris05]Am ende der saison feiern wir. Wir freuen uns sehr auf das rückspiel in der Grotenburg Kampfbahn![/quote] Fragt sich, was es am Ende der Saison noch zu feiern gibt und ob das Rückspiel in der Grotenburg überhaupt noch stattfindet?
Vor WSV-Spiel: KFC-Betreuerin freigestellt, sie war zuvor für Aufstellungen verantwortlich
Wir danken unserer bisherigen Kollektivorganisatorin Dana Friedrich für die geleisteten Dienste und wünschen ihr für die Zukunft alles erdenklich Gute! Bald wird die KFC-Prawda auch hierzu ihren Senf abgeben. Mal ehrlich: Wie kann man so borniert sein, eine für die Mannschaftsaufstellung verantwortliche Mitarbeiterin freizustellen, ohne deren Aufgabenbereich danach auf andere Funktionäre verantwortlich zu übertragen? Die Frage, die zu stellen ist: Wer hat die Mannschaftsaufstellung einschließlich Ersatz mit welchen Personalien zunächst aufgestellt, an wen wurde sie weitergegeben und entspricht es der Tatsache, daß Scholten eine Liste überreicht bekam, auf der der Name Tshitoku nicht verzeichnet war? Es liegt ein Abgrund von Fäkalien im KFC! Nach Benutzung Deckel schließen und kräftig spülen! Den Strick für die Betätigung des Hochspülkastens wird übermorgen möglicherweise der Insolvenzverwalter ziehen. Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 04.11.2024 - 12:53:30
KFC: Angeblicher Wechselfehler - Medienbericht macht WSV Hoffnung und sorgt für Wirr-Warr
[quote=KeineAhnungVonN]@ Gutsherr Danke für die Erklärung. Ich war davon ausgegangen, dass der digitale Spielberichtsbogen gültig ist.Ich lerne aber gerne was dazu.[/quote] Immer wieder gerne! Man muß ja auch bedenken, daß Regelverstöße ausschließlich nach den Regularien und nicht nach emotionalen Befindlichkeiten der Fans entschieden werden; alles andere wäre mehr als unseriös!
Wuppertaler SV: WSV legt Einspruch gegen Wertung des Uerdingen-Spiels ein
Ja, na also! Wie das Sportgericht des WDFV den Protest des WSV entscheiden wird, hatte ich an anderer Stelle bereits dargelegt: Nach § 33 Abs. 1 und 2 der Spielordnung des WDFV sind bei Meisterschaftsspielen der Regionalliga West die von den Landesverbänden herausgegebenen Spielberechtigungslisten dem Schiedsrichter unaufgefordert und frühzeitig vor Spielbeginn zu überreichen.Einsatzberechtigt für die Meisterschaftsspiele sind nur Spieler, die auf den Spielberechtigungslisten aufgeführt sind. Andere Spieler dürfen entsprechend § 10 Nr. 2.1 SpO/DFB nicht eingesetzt werden. Die Prüfung und eine evtl. Weitergabe an das zuständige Rechtsorgan erfolgen durch den Spielleiter von Amts wegen. Die Vereine tragen die Rechtsfolgen, wenn sie Spieler einsetzen, die nicht auf den Spielberechtigungslisten stehen; es sei denn der Verein weist nach, daß ihn hieran kein Verschulden trifft. Der Nachweis ist im Verfahren vor dem Rechtsorgan zu erbringen. Über die Rechtsfolgen entscheidet das zuständige Rechtsorgan gemäß § 43 Abs. 2, Ziffer 7. Eine Spielwertung ist ausgeschlossen, wenn die Einleitung des Verfahrens beim zuständigen Rechtsorgan perEinschreiben nicht binnen zwei Wochen nach dem jeweiligen Spieltag erfolgt ist. Gemäß § 35 Spielordnung WDFV sind bei allen Spielen frühzeitig vor Spielbeginn gemäß den §§ 28 und 30 der Durchführungsbestimmungen zur SpO/DFB und unter Beachtung der §§ 12 und 12 a der SpO/DFB bis zu 20 Spieler im Spielbericht aufzuführen. Diese Vorgaben sind immer zu erfüllen, auch wenn weniger als 20 Spieler in den Spielbericht eingetragen werden. Änderungen und Ergänzungen von Spielernamen dürfen danach nur noch bis spätestens zu Spielbeginn unter Kenntnisnahme der beiden Vereinsvertreter und des Schiedsrichters vorgenommen werden. Andere Spieler dürfen nicht eingesetzt werden. Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 03.11.2024 - 16:46:03
KFC: Angeblicher Wechselfehler - Medienbericht macht WSV Hoffnung und sorgt für Wirr-Warr
Bevor hier weiter unqualifizierte Beiträge abgegeben werden, hilft ein Blick in die Rechtsmaterie, die Frage zu beantworten, ob Tshitoku hier spielberechtigt war: Nach § 33 Abs. 1 und 2 der Spielordnung des WDFV sind bei Meisterschaftsspielen der Regionalliga West die von den Landesverbänden herausgegebenen Spielberechtigungslisten dem Schiedsrichter unaufgefordert und frühzeitig vor Spielbeginn zu überreichen.Einsatzberechtigt für die Meisterschaftsspiele sind [b]nur Spieler, die auf den Spielberechtigungslisten aufgeführt sind[/b]. [b]Andere Spieler dürfen[/b] entsprechend § 10 Nr. 2.1 SpO/DFB [b]nicht eingesetzt werden.[/b] Die Prüfung und eine evtl. Weitergabe an das zuständige Rechtsorgan erfolgen durch den Spielleiter von Amts wegen. [b]Die Vereine tragen die Rechtsfolgen[/b], wenn sie Spieler einsetzen, die nicht auf den Spielberechtigungslisten stehen; es sei denn der Verein weist nach, daß ihn hieran kein Verschulden trifft. Der Nachweis ist im Verfahren vor dem Rechtsorgan zu erbringen. Über die Rechtsfolgen entscheidet das zuständige Rechtsorgan gemäß § 43 Abs. 2, Ziffer 7. Eine Spielwertung ist ausgeschlossen, wenn die Einleitung des Verfahrens beim zuständigen Rechtsorgan per Einschreiben nicht binnen zwei Wochen nach dem jeweiligen Spieltag erfolgt ist. Gemäß § 35 Spielordnung WDFV sind bei allen Spielen frühzeitig vor Spielbeginn gemäß den §§ 28 und 30 der Durchführungsbestimmungen zur SpO/DFB und unter Beachtung der §§ 12 und 12 a der SpO/DFB bis zu 20 Spieler im Spielbericht aufzuführen. Diese Vorgaben sind immer zu erfüllen, auch wenn weniger als 20 Spieler in den Spielbericht eingetragen werden. Änderungen und Ergänzungen von Spielernamen dürfen danach nur [b]noch bis spätestens zu Spielbeginn[/b] unter Kenntnisnahme der beiden Vereinsvertreter und des Schiedsrichters vorgenommen werden. [b]Andere Spieler dürfen nicht eingesetzt werden[/b] Angesichts der klaren Formulierungen hätte Lewejohann den Tshitoku nicht einwechseln dürfen, da er unstreitig nicht auf der Spielberechtigungsliste stand. Ob dieses Spiel zugunsten des KFC gewertet bleibt, hängt nun davon ab, ob der Spielleiter des Wuppertaler SV bis zum 16. November 2024 beim Sportgericht des WDFV Protest erhebt! Nolens volens: Auch wenn das Spiel nachträglich zugunsten des WSV gewertet werden sollte, ändert dies nichts an der gezeigten Leistung der KFC-Mannschaft.
Regionalliga: KFC ohne Mannschaftsbus nach Wuppertal - Massenschlägerei vor dem Spiel
[quote=Ewig Blaurot ]Und lieber Gutsherr, warum schreiben sie die hässliche Fratze der KFC Fans.Dann kamen die WSV Asis und fuhren in unsere Gruppe mit den Autos rein[/quote] Mein Beitrag enthält das Substantiv "Fans" nicht! Entweder werden die Beiträge hier korrekt zitiert oder ich darf annehmen, daß hier ein anderer Beitrag gemeint war. Und gegen Kotzen hilft Omeprazol 20 mg! Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 02.11.2024 - 18:30:41
Regionalliga: KFC ohne Mannschaftsbus nach Wuppertal - Massenschlägerei vor dem Spiel
Die KFC-Halloween-Party nahm ihre Fortsetzung in Varresbeck. Die Firma Aldi dürfte über den zusätzlichen Umsatz sehr erfreut sein. Und wieder einmal haben Hooligans, die unter KFC-Fahne reisen, ihre häßliche Fratze gezeigt. Das für den Mannschaftsbus kein Geld vorhanden ist, verwundert nicht. Bei Neuverpflichungen achte man darauf, daß die Spieler im Besitz eines Deutschlandtickets sind. Die Fahrt mit dem Mannschaftbus ist ohnehin nicht klimaneutral. Wurde heute eigentlich wieder ohne Trikotsponsor gespielt? Aber gemach: in vier Tagen kommt der Tag der Wahrheit. Gleichwohl gebühren Mannschaft und Trainer Anerkennung für die außerordentlich gute Spielleistung am heutigen Nachmittag.
KFC Uerdingen: Trainer Lewejohann bejubelt mit 30-Meter-Sprint das 1:1
Ordentliche Leistung; mit dem Unentschieden kann man hochauf zufrieden sein, nach der für den KFC desaströsen 1. Halbzeit! Und das, obwohl sowohl aktueller Vorstand, als auch der Möchtegern-Vorstand mit Gummert und Dinzey ihre kritischen Blicke auf das jeweilige Umfeld warfen!
KFC Uerdingen: "Das alles geht nicht spurlos an der Kabine vorbei"
Ich hatte mich hier bereits mehrfach zum Thema "außerordentliche Mitgliederversammlung und deren Voraussetzungen geäußert. Ein Teilnehmer des KFC-Forums schrieb das folgende: [i]Am Wochenende habe ich mich mit einem Vereinsrechtler unterhalten können. Die Satzung ist bei der Regelung zur Einberufung einer außerordentlichen MV unter Umständen rechtswidrig formuliert. § 37 BGB regelt eine Quote von 10% Stimmen der Mitglieder, was die Einberufung betrifft. Laut Aussage des Vereinsrechtlers darf die Quote in der Satzung nur nach unten abweichen. Eine ungünstigere Regelung darf durch die Satzung anscheinend nicht geschaffen werden. 10% der Mitglieder wird man deutlich einfacher erreichen können als 33% der Mitglieder. Kann hier jemand etwas fachliches zu äußern?[/i] Gerne möchte ich mich hierzu - obwohl ich kein "Vereinsrechtler" bin - dazu äußern: Nach § 37 Abs. 1 BGB ist die Mitgliederversammlung zu berufen, [b]wenn der durch die Satzung bestimmte Teil[/b] oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt. Nach § 11 Abs. 15 KFC-Satzung sind außerordentliche Mitgliederversammlungen einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder [b]die Berufung von einem Drittel aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder schriftlich, unter Angabe des Zwecks und der Gründe, in ein und derselben Sache vom Vorstand verlangt wird.[/b] Die vorliegende Bestimmung, daß mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verlangen können, begegnet keinen Bedenken. Denn auch 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder stellt immer noch die Minderheit der Vereinsmitglieder dar! Etwas einfacher wäre aber der folgende Weg: Jedes Mitglied des Vereins kann von dem Vorstand unter Fristsetzung die Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung nach § 11 Abs. 2 KFC-Satzung i. V. m. § 36 BGB verlangen. Kommt der Vorstand innert Frist dem Verlangen nicht nach, kann das betreffende Mitglied beim Amtsgericht Krefeld zwecks Durchsetzung der Berufung der ordentlichen Mitgliederversammlung gegen den Vorstand ein Zwangsgeld oder Zwangshaft beantragen. Letztere Variante dürfte effektiver sein, zumal die Mitglieder bisher sich nicht als fähig erwiesen haben, eine außerordentliche Mitgliederversammlung herbeizuführen. Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 28.10.2024 - 11:37:58