KFC Uerdingen: Darf der Verwaltungsrat überhaupt eine Mitgliederversammlung einberufen? |
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Auch der weitere Beitrag Grassens auf facebook:
Ein weiterer Kommentar von Harald Udo Grassen
[i]"Nun es gibt auch andere Sichtweisen, beispielsweise das die Berechtigung zur Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung nach §12(17) der Satzung implizit beim Verwaltungsrat liegt, da in diesem § 13 die Rechte und Pflichten des Verwaltungrates beschrieben sind. Wird die ao MV ausschliesslich vom Vorstand einberufen, könnte der Vorstand das Ansinnen des Verwaltungsrates blockieren, so würde die Satzung sich selbst aushebeln. Die Satzung bedarf sicher einer Überarbeitung und auch einer Schärfung der Rechte des Verwaltungsrates. Zu dem Hinweis Beschlüsse der ao MV seien ggf. anfechtbar"[/i]
ist zu kommentieren:
Es ist zu differenzieren zwischen dem Recht, eine Mitgliederversammlung einzuberufen, und dem Recht, in einer Mitgliederversammlung Individual- oder Organkompetenzen wahrzunehmen. Die Mitgliedrversammlung ist in § 11 KFC-Satzung statuiert. Nach § 11 Abs. 5 sind diese Mitgliederversammlungen (nur) vom Vorstand einzuberufen, unter Beachtung der vorgeschriebenen Formen und Fristen. Für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ist zusätzlich das Erfordernis des Vereinsinteresses erforderlich (§ 11 Abs. 15 Satzung), das hier allerdings zweifellos vorliegt. Dieses Erfordernis ändert aber nichts an der Einberufungsbefugnis, die auch in diesem Fall beim Vorstand verbleibt.
Der von Grassen zitierte § 12 Abs. 17 KFC-Satzung regelt nicht das Recht auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung durch den Verwaltungsrat zur Herbeiführung der Beschlußfassung über eine Empfehlung den Vorstand, bzw. einzelne Vorstandsmitglieder abzuberufen, sondern lediglich dessen Recht, auf einer vom Vorstand einberufenen Mitgliederversammlung, einen solchen Antrag stellen zu dürfen, über den dann abzustimmen, d. h. Beschluß zu fassen ist.
Beruft ein Vorstand trotz Notwendigkeit keine außerordentliche Mitgliederversammlung ein, besteht - nach Satzung - nur die Möglichkeit, daß nach § 11 Abs. 15 mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder eine solche beim Vorstand beantragt.
Zuzustimmen ist allerdings der Ansicht Grassens, daß die Satzung zu überarbeiten sei; allerdings nicht im Sinne einer Schärfung der Rechte des Verwaltungsrates, sondern der Bestellung und Abberufung des Vorstandes ausschließlich durch die Mitgliederversammlung und der Schärfung der persönlichen und fachlichen Qualifikationen der Verwaltungsratsmitglieder als Voraussetzung für deren Wahl in das genannte Gremium.
Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 09.11.2024 - 09:24:38
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KFC Uerdingen: Darf der Verwaltungsrat überhaupt eine Mitgliederversammlung einberufen? |
Der Beitrag des Verwaltungsratsmitgliedes Harald-Udo Grassen auf facebook:
[i]"Zu dem Hinweis Beschlüsse der ao MV seien ggf. anfechtbar, das sehe ich nicht so, denn es wird keine Beschlüsse geben, die ao MV soll in eine Empfehlung der Mitgliederversammlung an den Verwaltungsrat münden"[/i]
gibt Veranlassung auf folgendes hinzuweisen: Auch die "Empfehlung" der Mitgliederversammlung muß durch eine Abstimmung herbeigeführt werden und ihr Ergebnis ist dann der "Beschluß". Wäre es anders, bräuchte man weder eine Einladung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, noch deren Traktandierung auf der Einladungsmitteilung.
Nur als kleine Hilfestellung für das Rechtsverständnis des Verwaltungsrates gedacht!
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KFC Uerdingen: Krefelder Seifenoper - Fans und Team haben was besseres verdient |
Die Exklusiv-Rechte an der Produktion der KFC-Seifenoper hat sich bereits Blau-Rot Entertainment GmbH gesichert, die für die Dauerkarteninhaber demnächst anstelle der Heimspiele alle zwei Wochen eine neue Episode zum Besten gibt.
Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen sind dann rein zufällig und waren nicht beabsichtigt.
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KFC Uerdingen: Darf der Verwaltungsrat überhaupt eine Mitgliederversammlung einberufen? |
Die Sache ist nach § 25 BGB i. V. m. § 11 Abs. 5 und 6 KFC-Satzung klar geregelt:
Der Vorstand - und nur dieser - ist berechtigt, Mitgliederversammlungen einzuberufen, seien es "ordentliche" oder "außerordentliche". Beruft - wie hier - ein unzuständiges Vereinsorgan (hier Verwaltungsrat) eine Mitgliederversammlung, sind die gefaßten Beschlüsse anfechtbar, zunächst durch Widerspruch unmittelbar gegen den Beschluß noch in der Versammlung zu Protokoll und sodann - innerhalb von spätestens drei Wochen - durch Anfechtung im Rahmen einer Feststellungsklage vor dem Amtsgericht Krefeld. Bei Mitgliedern, die nicht an der Mitgliederversammlung teilgenommen haben, erübrigt sich der Widerspruch und die dreiwöchige Frist beginnt mit dem Erhalt des Versammlungsprotokolls, das dann allerdings unmittelbar nach der Versammlung beim Protokollführer anzufordern ist.
Empfehle unbedingt noch folgenden Tagesordungspunkt: "Beschlußfassung über die Enthebung der Mitglieder des Verwaltungsrates von ihren Ämtern".
Alles hier wirklich ein Schmierenstück aus dem Tollhaus!
Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 08.11.2024 - 16:15:35
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KFC Uerdingen: "Kein Vertrauen mehr" - Verwaltungsrat ruft Außerordentliche MV ein |
[quote=Seris05]Wer genau hinschaut, wird erkennen das die aktuelle mannschaft nicht von den dilettanten der vergangenheit getragen werden kann.[/quote]
Dieses Statement der KFC-Prawda heißt im Klartext: Sollten Gummert & Konsorten den nächsten Vorstand bilden, steht die jetzige Mannschaft dafür nicht mehr zur Verfügung bzw. wird Eser sein Engagement nicht fortführen. Dies sollten die Spieler, Trainer Lewejohann bzw. Mehmet Eser dann frühzeitig vor der "Mitgliederversammlung" am 25. November 2024 (die der Verwaltungsrat ohnehin nicht berufen konnte), auch deutlich öffentlich kommunizieren!
Klar wird auch sein: Sollte die "Mitgliederversammlung" keine Empfehlung für die Abberufung Platzers "beschließen" ist die Demission des gesamten Verwaltungsrates die erforderliche Konsequenz der Stunde!
Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 08.11.2024 - 08:31:39
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KFC Uerdingen: "Kein Vertrauen mehr" - Verwaltungsrat ruft Außerordentliche MV ein |
[quote=Errweeoo]Beim Betrachten der Artikel wird einem schwindeliger als auf jedem Fahrgeschäft auf der Kirmes.[/quote]
Keine Bange! Am 26. November 2024 wird der Verwaltungsrat den vorbestraften Karussellbremser zum Vorstandsvorsitzenden ernennen und mit ihm in Gefolge: Dick und Doof sowie die Witzblattfigur aus Belgisch-Kongo!
Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 08.11.2024 - 07:52:58
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KFC Uerdingen: "Kein Vertrauen mehr" - Verwaltungsrat ruft Außerordentliche MV ein |
Nachdem Vorsitzender Platzer vor einigen Stunden verlautbarte, die Gangbild GmbH könne aus "externen Gründen" kein Sponsor werden, in Kürze werde aber ein neuer Hauptsponsor genannt, reagierte der Verwaltungsrat des KFC soeben mit dem folgenden:
"Bezugnehmend auf den Mitgliederbrief des Verwaltungsrates (VR) vom 26.09.2024 hat der VR den Vorstandsvorsitzenden Thomas Platzer wiederholt gebeten, ein Fortführungskonzept vorzustellen. Dies ist bis zum heutigen Tage nicht in zufriedenstellender Art und Weise erfolgt. Vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden wirtschaftlichen Situation [b]hat der VR kein Vertrauen mehr in die Fortführung der Amtsgeschäfte durch den Vorstandsvorsitzenden.[/b]
Daher beruft der VR nach § 12 Absatz 17 der Satzung am Montag, dem 25.11.2024 (19:05 Gaststätte Bahnhof Uerdingen) eine außerordentliche Mitgliederversammlung ein, [b]um ein Votum der Mitgliedschaft zur Abberufung des Vorstandsvorsitzenden einzuholen.[/b]
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Erklärung des Verwaltungsrats
3. [b]Abstimmung der Mitgliederversammlung zur Empfehlung der Abberufung des Vorstandsvorsitzenden (gem. §12 Absatz 17 der Satzung)[/b]
Bitte beachten: Der Zutritt ist nur für Mitglieder gegen Vorlage des Mitgliedsausweises möglich."
Danach kann es nur noch heißen: [b]Unsere letzte Hoffnung: Gummert![/b]
[b]Allerdings kann nach § 11 Abs. 5 KFC-Satzung nur der Vorstand Mitgliederversammlungen berufen; der Verwaltungsrat ist hierzu nicht berechtigt.[/b] D. h. die Beschlüsse dieser Mitgliederversammlung dürften der Anfechtung vor dem Amtsgericht Krefeld unterliegen!
Die KFC-Prawda wird jedoch selbstverständlich die Richtigkeit der getroffenen Entscheidungen bestätigen (nach der vor wenigen Stunden noch das Gegenteil richtig war).
Was für eine Farce!
Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 07.11.2024 - 22:19:25
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KFC Uerdingen: Kleine Geldstrafe und nächster Gläubiger fordert sein Geld zurück |
Nachdem Vorsitzender Platzer vor einigen Stunden verlautbarte, die Gangbild GmbH könne aus "externen Gründen" kein Sponsor werden, in Kürze werde aber ein neuer Hauptsponsor genannt, reagierte der Verwaltungsrat des KFC soeben mit dem folgenden:
"Bezugnehmend auf den Mitgliederbrief des Verwaltungsrates (VR) vom 26.09.2024 hat der VR den Vorstandsvorsitzenden Thomas Platzer wiederholt gebeten, ein Fortführungskonzept vorzustellen. Dies ist bis zum heutigen Tage nicht in zufriedenstellender Art und Weise erfolgt. [b]Vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden wirtschaftlichen Situation hat der VR kein Vertrauen mehr in die Fortführung der Amtsgeschäfte durch den Vorstandsvorsitzenden.[/b]
Daher beruft der VR nach § 12 Absatz 17 der Satzung am Montag, dem 25.11.2024 (19:05 Gaststätte Bahnhof Uerdingen) eine außerordentliche Mitgliederversammlung ein, um ein Votum der Mitgliedschaft zur Abberufung des Vorstandsvorsitzenden einzuholen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Erklärung des Verwaltungsrats
3. [b]Abstimmung der Mitgliederversammlung zur Empfehlung der Abberufung des Vorstandsvorsitzenden (gem. §12 Absatz 17 der Satzung)[/b]
Bitte beachten: Der Zutritt ist nur für Mitglieder gegen Vorlage des Mitgliedsausweises möglich."
Danach kann es nur noch heißen: [b]Unsere letzte Hoffnung: Gummert![/b]
Allerdings kann nach § 11 Abs. 5 KFC-Satzung nur der Vorstand Mitgliederversammlungen berufen; der Verwaltungsrat ist hierzu nicht berechtigt. D. h. die Beschlüsse dieser Mitgliederversammlung dürften der Anfechtung vor dem Amtsgericht Krefeld unterliegen!
Die KFC-Prawda wird jedoch selbstverständlich die Richtigkeit der getroffenen Entscheidungen bestätigen (nach der vor wenigen Stunden noch das Gegenteil richtig war).
Was für eine Farce!
Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 07.11.2024 - 20:49:29
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KFC Uerdingen: Kleine Geldstrafe und nächster Gläubiger fordert sein Geld zurück |
Sollten nicht alle Gläubiger auf 80 % ihrer Forderungen verzichten, sonst müsse am 6. November 2024 (gestern) Insolvenz angemeldet werden? Ein Insolvenzeröffnungsantrag ist beim Amtsgericht Krefeld bisher nicht bekannt, ergo haben die Gläubiger brav verzichtet!
Also: Hat Athletikzentrum Factory Krefeld auf € 10.400,-- Forderungen verzichtet, damit es auch weiterhin für den KFC für lau arbeiten darf? Sicher nicht, im Gegenteil hat der KFC-Vorstand gegen den gegen ihn ergangenen Mahnbescheid des Amtsgerichts Hagen Widerspruch erhoben, "womit die Forderung zunächst auf Eis liegt." Nein, die Forderung liegt nicht "auf Eis". Herr Bednarzyk muß nur den weiteren Gerichtskostenvorschuß zahlen und die Abgabe an das Landgericht Krefeld beantragen, dann wird die Forderung zügig und vor allem öffentlichkeitswirksam bearbeitet. So geht seriöses Forderungsmanagement!
Sind eigentlich die € 300.000,-- Sponsoring der Gangbild GmbH schon eingegangen?
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Wuppertaler SV: WSV legt Einspruch gegen Wertung des Uerdingen-Spiels ein |
[quote=Rumpelheinz][b]cui bono?[/b][/quote]
Gummert & Konsorten, wem sonst?
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