Der Regionalligist war nach dem Regionalligaspiel gegen den FC Energie Cottbus im April 2017 wegen Abbrennens von Pyrotechnik zu einer Zahlung von 7000 Euro verurteilt worden. Ein zweites Urteil wegen "rechtsradikaler und antisemitischer Verfehlungen" mit einer Strafzahlung von 5000 Euro wurde nach Berufung von Energie jedoch aufgehoben. Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bunds hatte daraufhin Revision eingelegt. Bei einem Verstreichen der Zahlungsfrist könnte Babelsberg hart sanktioniert werden. "Wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, dann kann die erste Herrenmannschaft vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden", sagte Michael Flottron von NOFV.
Babelsberg stört sich vor allem daran, dass in der ursprünglichen Urteilsbegründung aufgeführt wurde, dass ein Babelsberger Fan als Reaktion auf rassistische und antisemitische Schmähungen einiger Cottbuser "Nazischweine raus" gerufen habe. Eine für Freitag (3. Februar) angesetzte Frist zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro hat der Klub verstreichen lassen. Konsequenz: Statt einem Ausschluss droht nun eine Spielsperre. "Wenn das Verbandsgericht zu dieser Entscheidung kommt, könnte der Verein wegen Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen bis zur Erfüllung gesperrt werden", sagte NOFV-Geschäftsführer Holger Fuchs am Montag dem SID.
Eine Entscheidung darüber solle nicht vor Donnerstag fallen, doch offenbar ist dies bereits geschehen. Daher hat sich der Verein nun an die Öffentlichkeit gewandt - zwei Mal. Beim ersten Mal gab es einen Aufruf, in diesem bittet Babelsberg um Unterstützung der Fans. Denn der Verein gab bekannt: „Nach Stand der Dinge sind bereits und werden auf den SV Babelsberg 03 noch größere Ausgaben für Verfahrens-, Prozess- und Anwaltskosten zukommen. Wir bitten euch um eure Unterstützung in Form von Spenden oder einer speziellen Soli-Mitgliedschaft über 12 Monate." Mit Erfolg: Einen Tag später gab es bereits 70 neue Mitgliedsanträge.
Zudem gab es einen offenen Brief des Klubs an den Verband, wo Babelsberg seine Sicht der Dinge klarstellt.
Hier ist der offene Brief an das NOFV-Präsidium im Wortlaut nachzulesen:
Sehr geehrte Herren des Präsidiums,
Bezug nehmend auf Ihr Fax vom 06. Februar 2018 antworten wir wie folgt. Sie haben der DPA gegenüber am Dienstag, 06. Februar, wie folgt erklärt:
Potsdam (dpa) – Erst an diesem Donnerstag will der Nordostdeutsche Fußball-Verband (NOFV) seine Entscheidung bekanntgeben, ob beim Verbandsgericht ein Antrag auf ein Verfahren gegen den Regionalligisten Babelsberg 03 gestellt wird. „Bis dahin gibt es keine Verlautbarungen“, sagte Verbands-Geschäftsführer Holger Fuchs am Dienstag.
Dies erklärten Sie Dienstag der Öffentlichkeit, obwohl Sie bereits am Montag, 05. Februar, einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens an das NOFV-Verbandsgericht gestellt haben. Dieses Vorgehen ist nicht nur für die Öffentlichkeit, die Journalisten, sondern auch für uns äußerst befremdlich.
Offensichtlich haben Sie auch fupa.net hierüber gezielt falsch informiert:
„Der NOFV hat die Entscheidung darüber verschoben, ob man nach der Babelsberger Zahlungsverweigerung beim Verbandsgericht einen Antrag auf eine Verfahrenseröffnung stellen werde. Aktuell versucht man, alle Beteiligten an einen Tisch zu bekommen und ein öffentliches Gespräch zu organisieren. Dies bestätigte der NOFV auf FuPa-Anfrage.“
Angesichts dieser bereits äußerst unerfreulichen Vorgeschichte ist die Entscheidung, Herrn Lischewski mit der Aufgabe zu betrauen, eine weitere interessante Entscheidung. Sie wählen also genau denjenigen Verbandsrichter aus, der durch eine kreative Interpretation der Rechts- und Verfahrensordnung zum Schluss kam, dass unser digitaler Revisionsantrag eine analoge Unterschrift benötigen würde. Ihnen, wie uns sollte doch klar sein, dass dies der § 9a der Rechts- und Verfahrensordnung nicht beinhaltet. Wie Sie Herr Lischewski intern überzeugen konnten, dass die Verfahrensordnung willkürlich mal so und mal so auszulegen wäre, ist uns nicht bekannt. Wir wissen aber, dass es hier auch abweichende Ansichten gab.
Unter diesen Vorzeichen lehnen wir es ab, dass Herr Lischewski dieses Verfahren betreibt und leitet. Die Gründe hierfür sind:
Klare Befangenheit durch die zuvor erfolgte Involvierung in das bisherige Verfahren, sprich Ablehnung der Zulassung unseres Falls zur Revision. Das weitere Beharren darauf, dass die Rücknahme des zweiten Urteils gegen Energie Cottbus richtig und rechtmäßig sei, obwohl der übergeordnete Verband DFB hier „erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des NOFV-Verbandsgerichts” hat.
Neben dieser Ablehnung der konkreten Person, sehen wir weitere Gründe, über geeignete Richter für unseren Fall nochmal nachzudenken.
Dies betrifft folgende Aspekte:
Obwohl der DFB Kollektivstrafen mittlerweile als ungerecht ablehnt, ist es nach wie vor gängige Praxis der NOFV-Richter von diesen Strafen inflationär Gebrauch zu machen. Die Höhe der in der jüngsten Vergangenheit verhängten Strafen lässt jedes Augenmaß und jede Angemessenheit vermissen. Sie haben längst existenzbedrohende Ausmaße erreicht und sind, auch im Vergleich zu Strafen, die in höheren Ligen verhängt werden, nicht ansatzweise zu rechtfertigen. „Ich hätte mir eine mündliche Verhandlung gewünscht, um Ungereimtheiten zu vermeiden.“, sagt Rainer Milkoreit. Obwohl der Präsident des NOFV an das Sportgericht seines Verbandes appelliert hat, künftig mündlich zu verhandeln, wurde auch das jüngste Urteil aus der vergangenen Woche wiederum hinter verschlossenen Türen, ohne die Möglichkeit der Anhörung, gefällt.
All diese Punkte lassen es mehr als unwahrscheinlich erscheinen, dass sich der NOFV selbst aus dem selbstverursachten Sumpf aus teilweise falschen Darstellungen und Irrungen befreien und ein respektables Urteil sprechen kann. Es ist deutlich zu erkennen, dass die Grenzen der Sportgerichtsbarkeit erreicht sind – und das nicht nur in unserem Fall: Wie überfordert das NOFV-Sportgericht ist, wenn es Verstöße und Straftaten jenseits sportlicher Belange zu bewerten hat, machen Fehler, Versäumnisse und Verhalten des Verbandes deutlich. Daher regen wir an, eine unabhängige Instanz innerhalb der deutschen Fußballverbände mit dem Fall zu betrauen. Am ehesten scheinen uns die Einrichtungen des DFB geeignet.
Auf Grund der von Ihnen gesetzten Frist bis zum 14. Februar 2018 bitten wir um eine schnelle Antwort bis zum 09. Februar 2018, damit wir uns nach Ihren Einlassungen entsprechend positionieren und reagieren können.
Für ein Gespräch ohne Vorbedingungen stehen wir unabhängig davon nach wie vor gern zur Verfügung.
Mit sportlichen Grüßen
gez. Vorstand SV Babelsberg 03