Der Grund ist «fortgesetztes und unsportliches bzw. kriminelles Verhalten der Cottbuser Anhänger». So lautete die Urteilsbegründung des Sportgerichts des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes (NOFV). Das teilte der ehemalige Bundesligist am Donnerstag mit.
Zum beanstandeten Fan-Verhalten war es bei den Spielen in Meuselwitz, Leipzig, Bautzen und Babelsberg gekommen, wo zugleich rechtsradikale Ausschreitungen registriert wurden. Das erste Heimspiel der Regionalliga-Saison 2017/18 muss nun als «Geisterspiel» stattfinden.
Der Verein will gegen das Urteil in die Berufung gehen. Nach «eingehender und intensiver Beratung von Präsidium und Verwaltungsrat» habe sich der Club dazu entschieden. Der Gang bis vor ein Zivilgericht sei nicht ausgeschlossen, hieß es weiter.
«Die Strafe ist für unseren Verein eine absolute Katastrophe», erklärte Präsident Michael Wahlich. «Wir haben alles in unserer Macht stehende getan, um solche Dinge zu verhindern. Wir geben jährlich sechsstellige Beträge für Sicherheitsmaßnahmen aus. Wir positionieren uns klar gegen Rechtsextremismus und haben Anhänger, die sich diesen Störern beim Spiel in Bautzen in den Weg gestellt haben», erklärte er weiter. Die Fans, die Zivilcourage gezeigt hätten, «werden ausgesperrt», beklagte er.