Ursprünglich sollte heute am Essener Landgericht das mit Spannung erwartete Urteil verkündet werden. Vor der eigentlichen Verkündung scherzte ein Fan vor dem Saal bereits: "Heinz, in 20 Minuten sind wir 250.000 Euro reicher." Um etwa diese Summe soll es bei dem Streitfall gehen. Daraus wurde jedoch nichts. Der Prozess wurde erneut verschoben, da Harttgen einen Antrag auf Klageerhöhung gestellt hat. Die Entscheidung soll nun am 06. Oktober fallen. Dementsprechend fragte ein etwas älterer Herr im Rahmen der Verkündung mit einem Zwinkern: "Wie lang kann sich das Verfahren denn im ungünstigsten Fall ziehen. Weil mein Verfallsdatum langsam abläuft und ich das Urteil gerne noch erleben würde."
Der Ex-Profi Harttgen hatte gegen seine fristlose Kündigung bei Rot-Weiss Essen Klage beim Landgericht in Essen eingereicht. Harttgen pocht auf die Fortzahlung seiner Bezüge plus Prämien bis zum eigentlichen Vertragsende am 30. Juni 2017. Das wären in der Summe rund 250.000 Euro - eine stattliche Summe für einen Regionalligisten.
So lautete der Beschluss im Wortlaut:
1. Es soll erneut in die mündliche Verhandlung eingetreten werden, weil zum einen nach dem Schluss der letzten mündlichen Verhandlung die Klage erweitert worden ist und zum anderen der Sachverhalt noch weiter aufgeklärt werden soll.
2. Es soll Beweis darüber erhoben werden, wann genau der 1. Vorsitzende des Beklagten Herr. Prof. Dr. Michael Welling und der damalige Aufsichtsratsvorsitzende des Beklagten Herr Christian Hülsmann erstmals über die vom Kläger am 26.02.2015 mit dem damaligen Trainer Marc Fascher vereinbarte "Änderungsvereinbarung zum Anstellungsvertrag" informiert worden sind, durch Vernehmung der Zeugen Prof. Dr. Michael Welling (1. Vorsitzender des Beklagten) und Christian Hülsmann (ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender des Beklagten).
3. Termin zur Durchführung der Beweisaufnahme und Fortsetzung der mündlichen Verhandlung wird anberaumt auf den 06.10.2016, 12.30 Uhr, Saal N221.
4. Zu dem Termin soll vorsorglich auch die bereits vernommene Zeugin Claudia Gerig erneut vorbereitend geladen werden.
Der Richter betonte, dass an diesem 6. Oktober - wenn möglich - sofort ein Urteil gesprochen werden soll, um weitere Klageerhöhungen zu vermeiden.
Gegenüber RS betonte Welling nach dem Nicht-Urteil entspannt: "Damit müssen wir leben. Jetzt sehen wir eben dem Termin am 6. Oktober mit Zuversicht entgegen. Denn an unserer grundsätzlichen Einschätzung hat sich ja nichts geändert."
Richter Klaus Werner Krüger erklärte am Rande zudem, dass am 6. Oktober auch der Streit zwischen RWE und dem früheren Geldgeber und aktuellem Sportrechte-Händler Michael Kölmel verhandelt wird. Kölmel fordert in seiner Klage rund 60.000 Euro vom Verein.