In der vergangenen Spielzeit hatte die Alemannia im Eröffnungsverfahren den Solidaritätsfond zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen.
Der Rückzahlungsanspruch in Höhe von ca. 200.000 Euro wurde von Alemannia-Geschäftsführer Michael Mönig mit dem Anspruch auf Auszahlung der letzten Fernsehgeldrate aufgerechnet. Diese Aufrechnung wurde zunächst vom DFB nicht akzeptiert. Nach wochenlangen Verhandlungen wurde nun anerkannt, dass der Rückzahlungsanspruch auf den in Anspruch genommenen Solidaritätsfond als erfüllt gilt.
„Ich bin dem Deutschen Fußball-Bund sehr dankbar, dass er in einer rechtlich offenen Streitfrage zu einer außergerichtlichen Verständigung bereit war. Aus meiner Sicht konnte für beide Seiten ein akzeptables Ergebnis erzielt werden“, sagt Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning, Insolvenzverwalter der Aachener Alemannia.