"Nach dem Fußballausschuss hat jetzt auch das Präsidium des WFLV die Beschwerde des FC Kray gegen die Ansetzung des Spiels gegen Bor. Mönchengladbach II am 25.8.2012 zurückgewiesen. Eine stichhaltige Begründung hat der Verband nach Auffassung des Vereins nicht geliefert. Insbesondere konnte der WFLV nicht erklären, wieso dem MSV Duisburg II trotz fehlender Sicherheitsmindest-Standards auf der Anlage „Westender Straße“ eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde und dem FC Kray nicht. Das Präsidium des Verbandes verwies lediglich auf die vom Fußballausschuss erwähnten „generellen Erwägungen“, die gegen eine Austragung in der KrayArena sprächen.
Der FC Kray hat sich entschieden, gegen die Zurückweisung der Beschwerde einen Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung zu stellen. Vor dem Hintergrund, dass dem Verein durch die - nach unserer Auffassung - unberechtigte Verlegung an den Uhlenkrug Schaden in Höhe von mehreren tausend Euro entsteht, zusätzliche Verluste zudem auch bei unseren Pächtern der „Hütte“ anfallen, ist es die Pflicht des Vorstandes, die Rechtmäßigkeit der Verbandsentscheidung überprüfen zu lassen.
Um nicht weiteres Öl ins Feuer zu gießen, verzichtet der Verein darauf, zivilgerichtlich die Austragung des Spiels gegen Mönchengladbach durchzusetzen. Der FC Kray setzt alles daran, dass die Spiele ab dem 6.10.2012 in der heimischen KrayArena ausgetragen werden können. Wir hoffen und bauen dabei auf die Unterstützung durch die Stadt Essen und ihre Sicherheitsbehörden.
Schon jetzt dankt der Verein allen Helfern und Fans, die eine Austragung unserer Spiele am Uhlenkrug trotz aller Widrigkeiten möglich machen. Wir freuen uns auf ein weiteres Fußballfest in der Regionalliga am Samstag gegen Borussia Mönchengladbach II und bauen auf die Unterstützung der Essener Fußballfreunde als Solidarität zu unserem Verein."
Der Vorstand