Am Freitag erlitten die Sportfreunde Lotte vor dem DFB-Sportgericht in Frankfurt eine Niederlage. Der Regionalligist hatte Einspruch gegen die Spielwertung (4:0 für Borussia Dortmund II) erhoben und für ein Wiederholungsspiel plädiert. Weitere, belastbare Hinweise auf eine Spielmanipulation oder die Verwicklung weiterer RWE-Akteure in die Wettaffäre konnten die Tecklenburger nach Auffassung des Sportgerichts jedoch nicht vorlegen. Mit Hinweis auf die verstrichene Einspruchsfrist gegen die Spielwertung lehnte das Gremium den Antrag der Sportfreunde schließlich ab.
Die Sportfreunde Lotte haben nun eine Einspruchsfrist bis Montag, 24 Uhr, um gegen die Entscheidung vorzugehen. "Wir werden Einspruch einlegen", kündigt Manfred Wilke, Lottes Fußball-Obmann, an.