Manfred Amerell ist in der delikaten Schiedsrichter-Affäre mit seiner Einstweiligen Verfügung gegen DFB-Präsident Theo Zwanziger gescheitert. Das Landgericht Augsburg kam am Freitag zu dem Urteil, dass Zwanziger zu Recht behaupten dürfe, der ehemalige DFB-Schiedsrichterbeauftragte Amerell habe über Jahre hinweg seine Amtspflichten verletzt. Dies teilte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mit.
Dem Landgericht Augsburg hätten, so der DFB, in dem Verfahren Unterlagen vorgelegen, aus denen sich die Amtspflichtverletzung ableiten ließe. Dazu zählten unter anderem Auszüge aus einer staatsanwaltschaftlichen Vernehmung Amerells, in deren Verlauf er eingeräumt habe, ein Fehlverhalten eines Schiedsrichters nicht gemeldet zu haben.
Amerell muss Gerichtskosten tragen
Die Richter begründeten ihr Urteil letztlich auch damit, dass Amerell selbst bekundet hatte, die zwingend notwendige Distanz im Verhältnis zu Schiedsrichter Michael Kempter verloren und damit in seiner Funktion im Schiedsrichterwesen versagt zu haben. Amerell trägt als Antragsteller die Kosten des Verfahrens.
Schiedsrichter Michael Kempter hatte Manfred Amerell beschuldigt, ihn sexuell genötigt zu haben. Der 63-jährige Amerell, der von Kempter wegen angeblicher Verleumdung Schadensersatz in Höhe von 150.000 Euro fordert, bestreitet den Vorwurf der sexuellen Nötigung vehement.