Christian Schulz:Angefangen hat das ganze schon damit, dass der Schiedsrichter kurzfristig eingesprungen ist, ohne das wir darüber informiert worden wären. Das wäre aber eigentlich kein Problem gewesen, obwohl er sehr unsicher gepfiffen hat. Eine Viertelstunde vor Schluss wurde ein Spieler von uns ohne Ball von hinten umgetreten. Ein Hacheneyer hat mehr aus Frust geschossen, doch unser Torwart hat den Ball durchgelassen und sich auf die andere Situation konzentriert. Der Schiedsrichter gab das Tor, zeigte aber trotzdem "Rot", woraufhin wir wütend protestiert haben. Dann hat er das Tor erst zurückgenommen und später doch wieder gegeben. Für die Neuansetzung waren aber zwei Aktionen in der 87. und 90. Minute entscheidend, als er nach Fouls im Strafraum zweimal indirekten Freistoß gab. Das ist ein eklatanter Regelverstoß, denn nach einem Foul im Strafraum ist nur ein Elfmeter möglich. In der Spruchkammer-Verhandlung hat der Schiedsrichter dann den Fehler zugegeben, was viel menschliche Größe zeigt. Ich glaube nicht, dass damit das Prinzip der Tatsachenentscheidung außer Kraft gesetzt ist. Für mich ist das vergleichbar mit dem Tor von Thomas Helmer beim Bundesliga-Spiel Bayern München - 1. FC Nürnberg 1994, das auch wiederholt wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bezirksspruchkammer anders urteilt, als der Kreis.
Uwe Kiegelmann:Wir haben fristgerecht und mit allen nötigen Formalitäten Einspruch eingelegt. Wir haben das damit begründet, dass wir der Meinung sind, die Tatsachenentscheidung sei nichts mehr Wert. Wenn so etwas Schule macht, dann kann man bald jede Woche 50 Kreisliga-Spiele neu ansetzen.