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Sportgericht: Zuschauerbeschränkung für Wuppertal
Maximal 2000 Fans gegen Regensburg

WSV: Zuschauerbeschränkung nach Ausschreitungen
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Der Wuppertaler SV muss sein nächstes Heimspiel in der 3. Fußball-Liga unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit vor maximal 2000 Zuschauern austragen und zusätzlich 5000 Euro Geldstrafe zahlen.

Mit dieser Strafe ahndete das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren die Fan-Ausschreitungen bei der Partie am 8. November bei Fortuna Düsseldorf. Für die betroffene Heimpartie am 29. November gegen den SSV Jahn Regensburg darf der Verein nur 1500 Karten an einheimische Anhänger und 500 Tickets an Gästefans verkaufen. Die Anhänger aus Wuppertal müssen aus Sicherheitsgründen auf den Sitztribünen platziert werden, die Anhänger des Gastvereins in räumlich davon getrennten Sektoren.

Schiedsrichter Christian Leicher (Weihmichl) hatte die Begegnung in der 27. Minute für eine Viertelstunde unterbrechen müssen, weil aus dem Wuppertaler Fan-Block drei Bengalische Feuer auf das Spielfeld geworfen worden waren. Zwei davon waren im Bereich des Wuppertaler Torraums gelandet, eines davon in der Nähe des Torhüters. Zudem waren eine Vielzahl anderer kleinerer Gegenstände auf das Spielfeld geworfen und bereits zu Spielbeginn Rauchbomben und Leuchtraketen im Wuppertaler Block gezündet worden.

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