Die Deutsche Fußball Liga (DFL) lehnte einen Ausnahmeantrag des KSC zur Nichtüberdachung der provisorischen Südtribüne ab. Der Verein erhielt die Auflage, die Tribüne bis zum 1. September zu überdachen.
Für den Klub habe sich die Situation durch die Auflage "mehr denn je verschärft", teilten das KSC-Präsidium und Geschäftsführer Michael Becker mit: "Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun und befinden uns bereits erneut in Gesprächen mit der Stadt, um die Auflage der Überdachung rechtzeitig erfüllen zu können. Jetzt sind wir auf eine schnelle und zustimmende Entscheidung des Karlsruher Gemeinderats angewiesen."
Der Karlsruher Gemeinderat hatte im Februar nur ein Dach über der provisorischen Nordtribüne genehmigt. Die DFL-Statuten sehen aber eine Komplettüberdachung des Stadions vor. Aktuell wird der Wildpark umgebaut.
Auf seiner Homepage zitierte der KSC aus dem Lizenzierungsbescheid der DFL. Darin heißt es unter anderem: "Die DFL GmbH verkennt nicht, dass die beantragte Ausnahmegenehmigung nur vorübergehender Natur wäre und es an der Komplettüberdachung aller Tribünenbereiche des Wildparkstadions nur für die Dauer der Bauarbeiten fehlen würde. Gleichwohl beläuft sich dieser Zeitraum auf eine beträchtliche Dauer von 14 Monaten bis September 2020, würde also die gesamte Spielzeit 2019/2020 betreffen."
Vier Spieltage vor Schluss belegt der KSC in der dritten Liga den zweiten Tabellenplatz, der zum direkten Aufstieg berechtigen würde. Der ehemalige UEFA-Pokal-Teilnehmer war 2017 aus der 2. Bundesliga abgestiegen.
Insgesamt war keinem der 50 Bewerber im ersten Schritt des Lizenzierungsverfahrens der Bundesliga und 2. Bundesliga für die Saison 2019/20 die Spielberechtigung verweigert worden. Einige Vereine müssen jedoch noch Auflagen erfüllen. Dazu gehört auch der MSV Duisburg. Wenn er die 2. Liga halten sollte, muss er nach eigenen Angaben das negative Eigenkapital verbessern, die Planergebnisse einhalten oder regelmäßig an die DFL berichten. sl mit sid