Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Berufung des Drittligisten gegen ein Urteil des DFB-Sportgerichtes am Dienstag in einer mündlichen Verhandlung in Frankfurt/Main zurückgewiesen.
Hansa war wegen Fehlverhaltens der eigenen Fans in insgesamt drei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 38 350 Euro verurteilt worden. Das Urteil bleibt somit bestehen. Bis zu 13 000 Euro können nach DFB-Angaben für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.
Den größten Anteil der Strafe machen die Vorkommnisse während des Erstrunden-Spiels im DFB-Pokal gegen den VfB Stuttgart im August 2018 aus, als mindestens 92 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt worden waren.
Das Strafmaß für dieses Spiel war bereits im Einzelrichterverfahren festgesetzt worden, wogegen die Rostocker zunächst Einspruch eingelegt hatten. Das DFB-Sportgericht bestätigte das Urteil am 20. November 2019 worauf Hansa erneut Einspruch einlegte. dpa