Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes gab den Einsprüchen der beiden Zweitligisten gegen die Urteile im Einzelrichterverfahren am Freitag in weiten Teilen statt. St. Pauli muss 90 000 Euro bezahlen, urteilte das Gremium unter Vorsitz von Richter Hans E. Lorenz in der DFB-Zentrale in Frankfurt/Main. Dem HSV werden 47 000 Euro, St. Pauli 30 000 Euro für präventive Maßnahmen erlassen.
„Wir müssen akzeptieren, dass wir durch diese Urteile die Missstände nicht beseitigen können“, sagte Lorenz nach der Verhandlung. Im vergangenen Jahr war der FSV Mainz nach einem Abbrennen der verbotenen Pyrotechnik bei der DFB-Pokal-Niederlage in Kaiserslautern zu einer Strafe von 166 000 Euro verurteilt worden - die bis dato höchste Buße, die im deutschen Profifußball gegen einen einzelnen Verein ausgesprochen wurde.
Für die Vorfälle in der Partie am 16. September wurden St. Pauli zunächst zu 120 000 Euro und der HSV zu 200 000 Euro Strafe verurteilt. Unmittelbar vor Beginn der zweiten Halbzeit des Duells am Millerntor hatten HSV-Fans nach DFB-Angaben 35 Bengalische Feuer, mindestens 20 Blinker, 21 Feuerwerkskörper und fünf Knallkörper gezündet. Pauli-Zuschauer setzten eine Rauchbombe, 20 Bengalische Feuer und mindestens 20 Blinker ab. Wegen der Rauchentwickung konnte das Spiel erst mit knapp fünf Minuten Verspätung wieder angepfiffen werden.
HSV-Anwalt Phlipp Winter forderte den Verband auf, das Dauerproblem der Zündeleien und Böllereien von Fans im Stadion grundsätzlich anzugehen und es „im Rahmen eines runden Tisches oder Ähnliches auf eine politische Ebene zu heben“. dpa