Wie der DFB am Donnerstag mitteilte, wurden Vergehen beim Auswärtsspiel bei Erzgebirge Aue (0:3) im Dezember und beim Heimspiel gegen den 1. FC Köln (2:0) Ende Januar bestraft. In Aue sollen Union-Fans demnach kurz nach Anpfiff der zweiten Halbzeit mindestens 40 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt haben, später dann noch weitere acht. Darüber hinaus warfen Berliner Zuschauer in der ersten Halbzeit gegen Köln zwei Becher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten.
Der Verein hat in beiden Fällen den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig. dpa