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MSV: Kein Mai-Gehalt
Formulierungs- und Rechenfehler

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MSV: Hauptamtliche bekommen Mai-Gehalt nicht

Die Fans veranstalten seit Mittwoch täglich Mahnwachen vor der Arena. Mit den Kundgebungen wollen sie gegen den negativen Lizenzentscheid der DFL demonstrieren.

Doch bringen die Proteste etwas? Zumindest Aufmerksamkeit. Damit Duisburg vor dem Schiedsgericht eine Chance hat, sind Solidaritätsbekundungen wie mit den Fans anderer Vereine ein wichtiges Signal.

Mehr aber auch nicht. Denn sollten sich die Gerüchte bewahrheiten, dass sich die Verantwortlichen um Geschäftsführer Roland Kentsch bei der Berechnung des Lückenschlusses von 2,5 Millionen Euro um rund 364.000 verrechnet haben, sieht es düster aus. „Ich verstehe diesen Quatsch nicht, warum uns ein Rechenfehler vorgeworfen wird“, schimpft Bernard „Ennatz“ Dietz.

Die Legendes des MSV ist der einzige Verantwortliche, der sich in der schwärzesten Stunde des Vereins in der Öffentlichkeit äußert. Seine Kollegen aus dem Verein wie der KGaA sind abgetaucht. Weil die Papiere aber auch noch von Wirtschaftsprüfern der „KPMG“ wie auch „Ernst&Young“ testiert wurden, sei laut Dietz ein solcher Patzer „ausgeschlossen“.

Eine andere Spekulation besagt, dass Walter Hellmich seine finanzielle Hilfe an Bedingungen geknüpft hätte. Demnach hat der Ex-Chef verlangt, dass er zwei Aufsichtsräte in der KGaA benennen darf. Prinzipiell ein normaler Vorgang, schließlich sind in allen Vereinen Vertreter der Sponsoren auch in den Gremien vertreten.

Doch hier soll den Duisburgern ein Formulierungsfehler unterlaufen sein, den die DFL nicht akzeptiert. Denn das Geld soll erst fließen, wenn die Ämter besetzt sind. Das war zum Stichtag 23. Mai allerdings nicht der Fall.


Weil Nachbesserungen nicht erlaubt sind, scheinen die Chancen vor dem Schiedsgericht also gering zu sein. Das müssen die Zebras innerhalb einer Woche nach Eingang der schriftlichen Begründung (das Schreiben aus Frankfurt wird am Montag erwartet) anrufen. Vor der dreiköpfigen Instanz unter dem Vorsitz von Dr. Udo Steiner müssen die Meidericher dann einen Formfehler der DFL nachweisen, um doch noch grünes Licht zu erhalten.

Das Schiedsgericht hat zwar 2002 im Fall von Eintracht Frankfurt einmal für den Verein entschieden, doch beim MSV scheint es sich um einen Präzedenzfall zu handeln. Die Verfehlungen, wie auch immer sie letztendlich waren, soll es so noch nicht gegeben haben. Der Ausgang ist somit ungewiss.

Fest steht derweil nur, dass weder ein Trainer, noch ein Spieler im Abstiegsfall an Bord wären. Alle Verträge, auch der von Florian Hübner, der aus der Reserve des BVB kommen sollte, sind ausschließlich für die zweite Liga abgeschlossen worden.

Ein Abstieg betrifft aber nicht nur den sportlichen Bereich. Auch zahlreiche weitere Arbeitsplätze würden ausradiert. In einem Mitarbeitergespräch versprühte Kentsch zwar Zuversicht, dass er mit der Lizenzerteilung rechne, gleichzeitig erfuhr RS aber, dass die hauptamtlich Beschäftigten ihr Mai-Gehalt nicht bekommen haben. Das wiederum bedeutet, dass die Verantwortlichen den Klub auf die Insolvenz vorbereiten. Kein Wunder, denn ein Urteil des Schiedsgerichts kann auch erst in 14 Tagen fallen.

Bis dahin muss Kentsch darauf achten, dass er sich nicht auch noch der Insolvenzverschleppung schuldig macht.

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