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MSV: Zwangsabstieg
Keine Zweitligalizenz für Duisburg

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MSV: DFL verweigert Duisburg die Lizenz

Bis zuletzt hatten die Verantwortlichen des MSV daran gearbeitet, die Ansprüche der DFL zu erfüllen, um die Zweitligalizenz für die Saison 2013/2014 zu bekommen.

Am Mittwochnachmittag dann die Schock-Meldung: Die DFL verweigert den Duisburgern die Lizenz, weil die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht hinreichend nachgewiesen werden konnte.

Die Erklärung der DFL im Wortlaut: "Der Lizenzierungsausschuss des Ligaverbandes hat im Rahmen der Prüfung der Bedingungserfüllung einstimmig entschieden, dass der MSV Duisburg den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für die Saison 2013/14 zum Stichtag 23. Mai 2013, 15.30 Uhr, nicht erbracht hat. Daher kann dem Club keine Lizenz für die 2. Bundesliga erteilt werden. Diese Entscheidung ist verbandsintern endgültig. Der MSV Duisburg hat nun noch die Möglichkeit, innerhalb einer Woche nach Zustellung der schriftlichen Entscheidung das ständige Schiedsgericht anzurufen. Sobald die Entscheidung rechtskräftig ist, würde der SV Sandhausen als 17. der 2. Bundesliga der Saison 2012/13 nicht absteigen und in der Liga verbleiben.

Alle anderen Bewerber, die sich sportlich für die Bundesliga und 2. Bundesliga qualifiziert haben, erhalten die Lizenz. Jene Clubs, die im ersten Teil des Lizenzierungsverfahrens mit Bedingungen belegt wurden, haben diese erfüllt. Der Erhalt einer Bedingung bedeutet: Der Club erhält die Spielberechtigung erst, wenn bestimmte Vorgaben zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Saison erfüllt worden sind. Im Gegensatz dazu wird bei Auflagen festgelegt, welche Vorgaben nach erhaltener Spielberechtigung während der Saison zu erfüllen sind.

Insgesamt 46 Vereine- und Kapitalgesellschaften aus der Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga hatten sich um eine Spielberechtigung beworben und nahmen am Lizenzierungsverfahren teil. In diesem überprüft die DFL Deutsche Fußball Liga neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Vereine und Kapitalgesellschaften auch sportliche, infrastrukturelle, rechtliche, personell-administrative und medientechnische Kriterien, die in der Lizenzierungsordnung definiert sind. Im Herbst wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aller Clubs erneut überprüft.

Bei der Generalversammlung des Ligaverbandes im August werden die Clubs darüber befinden, ob künftig Konzernabschlüsse im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens eingereicht werden müssen."

Die Verantwortlichen des MSV reagieren

Der MSV reagierte umgehend und erklärte in einer Pressemitteilung, dass der Klub weiterhin der festen Überzeugung ist, die Bedingungen und Auflagen erfüllt zu haben. Duisburg erwartet zu Beginn der kommenden Woche die schriftliche Begründung durch die DFL. Danach wird der MSV entscheiden, ob er das ständige Schiedsgericht anruft.

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