Die zu leistende Entschädigungszahlung soll angeblich 218.625 Euro betragen. "Diese Entscheidung haben wir im Vorstand einstimmig getroffen", sagte Präsident Lothar Lässig.
Aue hatte Schmitt im Februar zunächst freigestellt und später wegen Erfolgslosigkeit fristlos gekündigt. Das Gericht urteilte nun, dass mangelnder Erfolg kein Kündigungsgrund und Schmitt damit noch Angestellter des Klubs sei, dessen Vertrag nun zum 31. Januar 2013 fristgerecht gekündigt werden müsste. Die Vergleichssumme beinhaltet ausstehendes Gehalt, eine Nichtabstiegsprämie, Punktprämien und Spesen.
Schmitt hatte die Sachsen 2009 in seiner ersten Saison als Cheftrainer in die 2. Bundesliga und dort auf einen überraschenden fünften Platz geführt. In der Saison 2011/12 folgte dann der sportliche Absturz.