Der Bundesligaabsteiger muss Union Berlin zudem den Schaden ersetzen, der durch die fehldenden Einnahmen entsteht.
Anhänger der Frankfurter hatten beim Auswärtsspiel bei Fortuna Düsseldorf (1:1) am 13. Februar mehrfach Feuerwerkskörper und Rauchbomben gezündet und auf den Platz geschmissen. Gegen das Urteil kann der Verein binnen 24 Stunden Berufung einlegen.