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Fall des Lauterer Ex-Führungstrios vor BGH

Fall des Lauterer Ex-Führungstrios vor BGH
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Das frühere Führungstrio des jetzigen Fußball-Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern um Ex-Vorstandsboss Jürgen Friedrich kann nachträglich auf mildere Strafen hoffen.

Das frühere Führungstrio des jetzigen Fußball-Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern um Ex-Vorstandsboss Jürgen Friedrich kann nachträglich auf mildere Strafen hoffen. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig nimmt sich des Falles von Friedrich, des ehemaligen Aufsichtsrats-Chefs Robert Wieschemann sowie des vormaligen Vorstandsmitglieds Gerhard Herzog am 7. November an. Ziel des Trios ist ein Freispruch. Allerdings könnte die Bestrafung noch härter ausfallen, denn die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls Revision eingelegt. Friedrich und Co. waren im Oktober vergangenen Jahres von der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kaiserslautern wegen Steuerhinterziehung im Zeitraum von Juli 1999 bis Juli 2002 verurteilt worden. Das Urteil gegen Friedrich sah eine Bewährungstrafe von zwei Jahren sowie eine Zahlung von 43.000 Euro vor. Wieschemann erhielt eine Geldbuße von 130.000 Euro, Herzog wurde zu einer Zahlung in Höhe von 39.000 Euro verurteilt.

Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Friedrich in seiner Amtszeit Lohnsteuer in sechs Fällen hinterzogen hatte. Wieschemann wurde wegen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung in zwei Fällen verurteilt. Herzog hatte laut Gericht in einem Fall Lohnsteuer hinterzogen. Dennoch war die Kammer mit ihren Urteilen weit hinter den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft zurückgeblieben. Die Anklage hatte sich auf die These gestützt, dass Überweisungen des Klubs in der Amtszeit der Verurteilten an die Lauterer Ex-Profis Youri Djorkaeff, Lincoln, Jeff Strasser, Taribo West und Nenad Bjelica als verdeckte Lohnzahlungen anzusehen sind. Der FCK musste auf Grund dieser Praxis im Jahr 2003 insgesamt 8,9 Millionen Euro Steuern nachzahlen und stand kurz vor der Pleite.

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