Das Oberlandesgericht Hamm wies einen Verbotsantrag von Seatwave ab und hob damit ein Urteil des Landgerichts Essen auf. Dem Verfahren lag ein Verbotsantrag von Seatwave zugrunde. Das Unternehmen hatte Schalke mit diesem Antrag untersagen wollen, Eintrittskarten zu sperren, die bei nicht autorisierten Internetportalen veräußert werden. Diese Praxis ist bei zahlreichen Bundesligisten üblich.
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) unterstützte Schalke bei dem Verfahren. Gegen das Urteil des Landgerichts Essen hatte Schalke Berufung eingelegt. Ob Seatwave weitere Rechtsmittel einlegt, wurde zunächst nicht bekannt.