Hintergrund sind Vorkommnisse beim Gastspiel der Königsblauen bei Energie Cottbus am 1. November, bei denen aus dem Schalker Zuschauerbereich mehrere Gegenstände wie leere Bierbecher auf das Spielfeld geworfen worden waren.
Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.