Die Hauptstädter müssen wegen „fortgesetzten unsportlichen Verhaltens“ ihrer Anhänger eine Geldstrafe von 190 000 Euro bezahlen. Stadtrivale Union hingegen droht eine Strafe von 158 000 Euro. Der bisherige Höchstwert lag bei 166 000 Euro für den FSV Mainz 05.
Etwa ein Drittel der Summe (63 000 Euro) kann die Hertha für gewaltpräventive und sicherheitstechnische Maßnahmen verwenden und muss dies dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) bis Ende September nachweisen. Hertha hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Mit Anpfiff des Derbys bei Union am 2. November hatten Hertha-Fans drei Leuchtraketen abgeschossen - eine landete im Union-Block, wo ein Fan leichte Verbrennungen erlitt. Weiter zündeten die Gäste-Fans 40 Bengalische Feuer und Blinker sowie weitere Leuchtraketen, die teilweise direkt neben den Spielern auf dem Rasen landeten.
Für Union wurde die drastische Strafe wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger sowie nicht ausreichendem Ordnungsdienst beantragt. 250 Union-Fans waren unkontrolliert ins Stadion gestürmt, zudem zündeten die Anhänger Bengalos und Rauchtöpfe. Union hat das Urteil noch nicht akzeptiert und möchte es erst einmal innerhalb der Widerspruchsfrist in Ruhe prüfen, wie ein Sprecher auf Anfrage am Donnerstag sagte. dpa