Die Breisgauer legten gegen die Entscheidung des Sportgerichtes des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Einspruch ein. Das teilte der Bundesligist am Mittwoch mit. Zuvor war Grifo im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung“ bestraft worden. Nach dem Einspruch kommt es nun zu einer mündlichen Anhörung.
Grifo war am Sonntag in der Nachspielzeit des Ligaspiels gegen Eintracht Frankfurt von Schiedsrichter Felix Brych (München) des Feldes verwiesen worden, nachdem er dem Frankfurter David Abraham erst in den Nacken und dann mit der Hand ins Gesicht gegriffen hatte. Frankfurts Kapitän Abraham hatte zuvor SC-Coach Christian Streich in dessen Coaching-Zone aus vollem Lauf zu Boden gerempelt. Abraham war deswegen am Mittwoch für sieben Wochen gesperrt worden. Auch die Frankfurter legten Einspruch ein. dpa