Zudem untersagte der VGH die Nutzung der sich derzeit im Bau befindlichen Fußball-Arena an Sonntagen zwischen 13.00 und 15.00 Uhr.
Betroffen davon sind vier der derzeit gültigen Anstoßzeiten an Spieltagen der Fußball-Bundesliga (Freitag 20.30 Uhr, Samstag 18.30 Uhr, Sonntag 13.30 Uhr, Montag 20.30 Uhr). Der Beschluss des VGH datiert auf den 2. Oktober und wurde am Mittwoch kommuniziert.
Mehrere Anwohner hatten nach der Baugenehmigung für das neue Stadion des SCF geklagt und waren am Verwaltungsgericht Freiburg damit gescheitert. Der VGH gab den Beschwerden nun teilweise statt. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Im Hauptsacheverfahren kann das Gericht noch zu einer anderen Einschätzung kommen. Der SC Freiburg will von der kommenden Saison an im neuen Stadion spielen. Eine Stellungnahme des Clubs und der Stadt gab es zunächst nicht. dpa