Nach den[article=431956] rassistischen Äußerungen[/article] von Clemens Tönnies hatte der Schalker Ehrenrat am vergangenen Dienstag in dem Fall getagt. Das Resultat des "gerichtsmäßigen Verfahren", so nennt es der Verein in seiner Mitteilung: [article=432596]Tönnies legt sein Amt als Aufsichtsratvorsitzender für drei Monate nieder.[/article]
Dabei hatten nicht wenige mit einem Rücktritt oder einer vollständigen Suspendierung des 63-Jährigen gerechnet. Der Ehrenrat erntete für seine Entscheidung[article=432600] viel Missmut[/article]. Der Schalker Ex-Profi Hans Sarpei, der Tönnies' diskriminierende Aussagen über Afrikaner als einer der ersten kritisiert hatte, etwa sprach von einer Entscheidung, "die aufgrund der Satzung im Ermessensspielraum liegt, in der Argumentation jedoch nicht überzeugen kann." Einen ähnlichen Ton schlug die S04-Faninitiative oder die Ultras Gelsenkirchen an.
Am Freitag veröffentlichte das Gremium dann selbst eine Stellungnahme. "Zahlreiche falsche Behauptungen und Diskreditierungen" seien auf den Ehrenrat eingeprasselt, wird dessen Vorsitzender Jochen Dohm in der Meldung zitiert. Daher wolle er "einige grundlegende Dinge klarstellen, die teilweise eigentlich selbsterklärend sein sollten."
So habe der Rat Tönnies mit der dreimonatigen Amtsniederlegung die laut Vereinssatzung zweithöchste mögliche Sanktion nahegelegt. Man die Rede des Klub-Bosses, während der die Äußerungen gefallen sind, angesehen. Tönnies wurde, so Dohm weiter, "detailliert" zum Geschehen befragt. Seine Aussagen seien "anhand unterschiedlicher juristischer und soziologischer Definitionen ausführlich diskutiert" worden. Außerdem betonte der Rat, dass keines seiner Mitglieder bei der Urteilsfindung aufgrund von etwaiger finanzieller Abhängigkeit zu Tönnies in der Urteilsfindung befangen war.
Die Erklärung im Wortlaut:
Der Ehrenrat hat in seiner Sitzung mit Clemens Tönnies vom 6. August ein gerichtsmäßiges Verfahren abgehalten. Unter Wahrung des Beratungsgeheimnisses legt der Ehrenrat Wert darauf, folgende Punkte die Aussagen und Behauptungen von Öffentlichkeit und Medien betreffend klarzustellen:
1. Keines der Ehrenratsmitglieder steht in finanzieller oder wirtschaftlicher Abhängigkeit zu Clemens Tönnies. Niemand war also bei der Urteilsfindung befangen, was vor Beginn der Sitzung auch festgestellt und im Sitzungsprotokoll vermerkt wurde.
2. Wie in jeder Gerichtsverhandlung üblich wurde zur Klärung des Sachverhaltes Herr Tönnies detailliert zum Geschehen befragt und auch der Live-Mitschnitt der gesamten Rede in die Beurteilung einbezogen.
3. Der Ehrenrat hat die möglichen Satzungs- und Leitbildverstöße anhand unterschiedlicher juristischer und soziologischer Definitionen ausführlich diskutiert.
4. Der Ehrenrat hat Herrn Tönnies wegen des Verstoßes gegen die Satzung und das Leitbild des Vereins unter Abwägung verschiedenster Gesichtspunkte die nach der Satzung zweithöchste mögliche Sanktion, eine mehrmonatige Suspendierung von bis zu drei Monaten, eröffnet. Diese Entscheidung wurde von Herrn Tönnies sofort akzeptiert und er hat erklärt, deshalb sein Amt für drei Monate ruhen zu lassen.