Der 19-jährige Franzose muss 30 Tagessätze zu je 350 Euro zahlen. Das bestätigte das Amtsgericht Mönchengladbach dem SID.
Cuisance hatte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Der wurde allerdings vor dem Hauptverhandlungstermin zurückgezogen. Das Strafverfahren ist somit abgeschlossen und die Geldstrafe rechtskräftig. sid