Der 36-Jährige hatte gegen sein Vertragsende 2014 geklagt, 2012 war sein Kontrakt um zwei Jahre verlängert worden. Der Klub schob ihn aber nach dem Aufstieg von Loris Karius zur Nummer eins in die zweite Mannschaft ab und ließ den Vertrag letzten Sommer auslaufen. Dagegen ging der Torwart vor Gericht. Und bekam seltsamerweise Recht.
Die zuständige Richterin Ruth Lippa begründete das Urteil so: "Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Spitzensportler ist nur nach Maßgabe des §14 TzBfG zulässig. Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt danach als solche nicht eine Befristung des Vertrags." Damit stellt sich der gemeine Fußballprofi auf eine Stufe mit einem "normalen" Arbeitnehmer.
Lippa erläutert weiterhin:"Die Klage auf Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis hatte vor dem Arbeitsgericht Erfolg. Eine Befristung ohne Sachgrund kam wegen der Überschreitung der Höchstbefristungsdauer von 2 Jahren nicht mehr in Betracht. Der zuletzt geschlossene Arbeitsvertrag durfte auch nicht wegen eines Sachgrundes befristet werden. Liegen andere Sachgründe – etwa in der Person aufgrund des eigenen Wunsches des Profisportlers – nicht vor, so rechtfertigt die Ungewissheit der zukünftigen Leistungsentwicklung auch im Profisport nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses."
Der Klub kündigte umgehend einen Einspruch vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz an. Bestätigt dieses das Urteil - was in Anbetracht der Sachlage aber unwahrscheinlich erscheint- bliebe den Klubs in Zukunft nur noch eine ordentliche Kündigung.