Das angerufene Schiedsgericht, vor dem beide Seiten wechselseitige Ansprüche verfolgt hatten, erließ nun einen Schiedsspruch, wonach die Beendigung des Vertrages zum 1. Juli 2013 festgestellt wurde.
Weder Schalke 04 noch viagogo stehen aus dem Vertrag sowie dessen Beendigung wechselseitig noch Ansprüche zu.
„Wir sehen uns mit diesem Schiedsspruch in unserem Handeln Anfang Juli des vergangenen Jahres bestätigt“, erklärte Schalkes Marketingvorstand Alexander Jobst. „Das Ziel, den Vertrag aufgrund vorgefallener Vertragsverstöße fristlos zu kündigen, haben wir damit ohne Abstriche erreicht und sind froh, dass dieses Thema nun endgültig zu den Akten gelegt werden kann.“