Das DFB-Sportgericht hatte am Dienstag in mündlicher Verhandlung Lewandowskis Sperre für drei Meisterschaftsspiele wegen rohen Spiels bestätigt. Damit folgte das Gremium dem vorangegangenen Einzelrichterurteil des Sportgerichts vom 12. Februar und dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses. Lewandowski hatte im Spiel gegen den Hamburger SV (1:4) am 9. Februar die Rote Karte gesehen.
Der polnische Nationalspieler fehlte dem BVB schon im Spiel gegen Eintracht Frankfurt (3:0) und ist auch für die Begegnungen bei Borussia Mönchengladbach am Sonntag sowie gegen Hannover 96 am 2. März gesperrt.