Das Sportgericht hat den Doublegewinner wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger bestraft. Der DFB-Kontrollausschuss wies den BVB darauf hin, dass bei erneuten gravierenden Vorfällen durch Dortmunder Zuschauer mit einem Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit oder einer Platzsperre zu rechnen sei.
Geahndet wurde damit das Abbrennen von Pyrotechnik durch Dortmunder Zuschauer in den Bundesliga-Spielen am 7. April beim VfL Wolfsburg, am 14. April bei Schalke 04, am 21. April gegen Borussia Mönchengladbach und am 5. Mai gegen den SC Freiburg sowie beim DFB-Pokal-Endspiel gegen Bayern München am 12. Mai in Berlin. Hinzu kam das Werfen von Bananen in den gegnerischen Strafraum beim Bundesliga-Heimspiel gegen Bayern München am 11. April. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.