Startseite » Fußball » 1. Bundesliga

Die Experten: Sander
Die Diskussion um Bengalos ist heißer denn je

Die Experten: Rechtsanwalt Tobias Sander
Hannover 96 II
Hannover 96 II Logo
14:00
Borussia Dortmund II Logo
Borussia Dortmund II
18+ | Erlaubt (Whitelist) | Suchtrisiko | Hilfe unter www.buwei.de | -w-

Spätestens seit den jüngsten Ereignissen im Rahmen des DFB-Pokalspiels von Dortmund und Dresden ist die Diskussion um die Feuerwerkskörper weiter entfacht.

Das Spiel stand wegen des Zündens von bengalischen Feuern sowie Rauch- und Knallkörpern im Block der Dynamo-Fans mehrfach kurz vor dem Abbruch. Derzeit stehen schwerwiegende sportliche Strafen für Dresden im Raum. Doch nicht nur sportlich und finanziell können sich die Aktionen der Fans erheblich auswirken. Die Gefahr für Zuschauer, Ordner und Spieler ist groß. Und die Frage stellt sich: Wer haftet eigentlich für gesundheitliche Schäden eines Zuschauers, der von einem Feuerwerkskörper getroffen wird und Verbrennungen erleidet?

Rechtsanwalt Tobias Sander ist Spielerberater und geschäftsführender Gesellschafter der Agentur TS Sports mit Sitz in Düsseldorf. Er vertritt die Interessen zahlreicher Bundes- und Zweitligaspieler, unter anderem von Lars Unnerstall (Schalke 04), Sascha Mölders (FC Augsburg) und Lukas Schmitz (Werder Bremen).

Der Zuschauer wird sich an den Veranstalter halten und Ersatz für entstandenen Schaden verlangen. Denn der Verursacher selbst wird für den Verletzten im Einzelfall nur schwerlich zu ermitteln sein. Grundsätzlich hat derjenige, der eine Gefahrenlage schafft, dafür zu sorgen, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um einen Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Der gastgebende Verein hat demnach eine so genannte Verkehrsicherungspflicht.

Klar ist, dass eine Sicherung, die jede Handlung und Schädigung ausschließt, nur in der Theorie möglich sein wird. So mussten sich in der Vergangenheit jedoch immer wieder Gerichte mit der Frage auseinander setzen, wie denn die Vorkehrungen in Stadien aussehen müssen, um der Sicherungspflicht in ausreichendem Maße gerecht zu werden und für Körperschäden von Zuschauern nicht haftbar gemacht zu werden. Bei Sportveranstaltungen, bei denen rivalisierende, emotionsgeladene und teilweise gewaltbereite Fans aufeinander treffen, besteht die Gefahr von tatsächlichen tätlichen Auseinandersetzungen in nicht unerheblichem Ausmaße.

Daher sind die Anforderungen der Rechtsprechung an die Vorkehrungen hoch. Die Sicherheitskontrollen in den Stadien sind daraufhin immer weiter verschärft worden, wenngleich selbst Dreifach-Kontrollen (Eingangsbereich, Blockbereich, Stichproben) nicht die hundertprozentige Sicherheit bieten. Verglichen mit dem technisch Machbaren (siehe Flughäfen) beschränken sich die Kontrollen bei Massenveranstaltungen auf körperliches Abtasten und Metalldetektoren. Dass hierbei zwangsläufig trotz Sorgfalt verbotene Gegenstände in die Fanblöcke geraten können, ist offenbar.

Die Kosten für das Sicherheitspersonal sind für die Vereine bereits immens. Gleichzeitig erzielen sie Eintrittspreise, die in noch höherem Maße in die Sicherheit und den Einsatz von technischem Hilfsmittel fließen könnten. Hier gelangt man von der rechtlichen Frage der körperlichen Integrität des einzelnen Zuschauers schnell in Problemkreise, die die Vereine und der DFB offen diskutieren. Der Verein als Verantwortlicher, der DFB bzw. die DFL als Ausrichter und Kontrollorgan. Der DFB verhängt schließlich die Geldstrafen an die veranstaltenden Vereine, wenn bengalische Feuer etc. abgebrannt werden. Spannende Sicherheitsfragen, die die „Task Force Sicherheit“ mit Vertretern der Vereine, des DFB, aus Politik, Justiz und Polizei zu klären hat.

Deine Reaktion zum Thema

Spieltag

1. Bundesliga

1
2
3
4
5
1
2
3
4
5
1
2
3
4
5
Neueste Artikel